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Artikel Tagged ‘Versicherungsvergleich’

Unfallversicherung der neuen Generation – VHV mit neuem Unfallprodukt

12. Oktober 2010 Keine Kommentare

Zum 1. April 2010 überraschte die VHV mit einer neuen Unfallversicherung. Diese neue Unfallversicherung wird vom Versicherer VHV als zwei Produktvarianten geboten. Hierbei stellt der Tarif “Klassik-Garant” mit Exklusiv Baustein die überdurchschnittliche Top-Deckung dar.

Neben der am Markt bereits von einigen anderen Versicherern eingeführte Innovationsgarantie – hierbei garantieren Versicherer die
Einhaltung des GDV-Standards aus Dezember 2008 sowie die jüngsten Empfehlungen des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie – weist die neue
Unfallversicherung weitere wesentliche Verbesserungen auf.

  • Versicherungssummen bis zu 1 Mio Euro bei Vollinvalidität möglich
  • Unfallrente bis 2.000 Euro monatlich möglich
  • verbesserte Gliedertaxen – auch bei Organverlust (Niere, Milz)
  • stark erweiterte Infektionsklausel

Optional können die Kunden altersunabhängig den Leistungsumfang durch einen Pflegebaustein ergänzen.
Waren bisher nur erhöhte Kraftanstrengungen versichert, gelten nun auch Eigenbewegungen sehr umfangreich als versichert.

Bei Insektenstiche beginnt die Meldefrist nicht bereits mit dem Insektenstich oder dem Ausbruch der Infektion, sondern
erst mit der schriftlichen Feststellung der durch eine Infektion verursachten Invalidität durch einen Arzt.

Als bislang erster Versicherer verzichtet die VHV im Exklusivbaustein auf eine Anrechnung einer möglichen Mitwirkung von Krankheiten
und Gebrechen. Dies erkauft sich der Kunde bei der VHV jedoch durch eine etwas strengere Gesundheitsprüfung für den Exklusivbaustein.

Haftpflicht: Schäden versicherter Personen untereinander

6. Februar 2009 Keine Kommentare

Vielfach unversicherter Regress bei Liebenden

Anders als bei Verheirateten können etwa Krankenversicherer bei Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft Schadenersatz für übernommmene Behandlungskosten geltend machen. Hiergegen schützt eine Privathaftpflicht, die auch Regressansprüche Dritter einschließt. Die hierzu angebotenen Tarife sind jedoch höchst unterschiedlich.

Sach- und Vermögensschäden zwischen mehrerenin einem Vertrag mitversicherten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Da Ehepartner auf Grund der meist geltenden besonderen Bedingungen dazu verpflichtet sind, einen bestehenden Versicherungsvertrag auf eine Familientarif umzustellen, gilt dies auch für diese.

Fügen sich Ehepartner gegenseitig Sach-, Personen- oder Vermögensschäden zu, so besteht hier kein Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung. Auch sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen eines Personenschadens ausgeschlossen.

Anders ist die Situation bei in wilder Ehe lebenden Partnern dar. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist bei Personenschäden im Sinne des BGB § 823 ein Regress durch den zuständigen Sozialversicherungsträger möglich.
Dies sind Krankenkassen, Rentenversicherungen, Pflege- und Arbeitslosenversicherer, aber auch Leistungserbringer von Arbeitslosengeld II. Die Regressmöglichkeit bezieht sich nur auf Personenschäden. Allerdings sind diese für gewöhnlich vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgenommen. Einige Anbieter haben entsprechende Klauseln in ihre Bedingungswerke aufgenommen, die eine Mitversicherung eben dieser Regressansprüche einschließen.

Weiter ist zu unterscheiden, wer konkret den Schaden zugefügt hat: der VN einem Mitversicherten oder umgekehrt oder Mitversicherte untereinander.

Wie in jeder Versicherung, gilt auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung: Vergleichen hilft zum Einen Sparen aber auch böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.

Abgeltungssteuer bietet Vorteile für das Versicherungsgeschäft

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

Quellennachweis: AssCompact

Inhalt der Kfz-Versicherung

17. Oktober 2008 Keine Kommentare
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Nach dem Gesetz ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug abzuschließen. Hierdurch wird sichergestellt, dass  Schadenersatzansprüche des Verkehrsopfers garantiert sind und der Schadensverursacher vor Schadenersatzansprüchen geschützt bleibt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie und weitere mitversicherte Personen, Dritten beim Gebrauch des Fahrzeuges zufügen (z. B. wenn Personen verletzt oder getötet werden; wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden).

Was leistet die Vollkaskoversicherung (VK)?

Die Vollkasko (VK) beinhaltet auch alle Leistungen der Teilkasko (TK) und deckt darüber hinaus selbstverschuldet und von Unbekannten verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug.  So werden z.B. im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungskosten des PKW; im Reparaturfall: Wiederherstellungskosten ersetzt. Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen sind ebenfalls versichert. Viele Leistungen der Vollkasko Versicherung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was leistet die Teilkaskoversicherung (TK)?

Eine weitere Versicherungsparte in der Autoversicherung ist die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt Ihnen die erforderlichen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Kfz.  Zum Beispiel Schäden durch Brand, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Wild.

Was gehört zu den Schutzbriefleistungen?

Der Kfz-Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Vertrages, den es in vielen Varianten gibt. Standartleistungen eines Schutzbriefes sind unter anderem Erstattungen der Kosten für: Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Unterstellen des Kfz, Fahrzeugrücktransport, Mietwagen, Fahrzeugverzollung, -verschrottung, Ersatzteileversand, Übernachtung bei Panne, Hilfe im Todesfall und vieles mehr.

Die Leistung der Schutzbriefversicherung ist an bestimmte Regeln geknüpft. So gilt bei vielen Versicherern eine Leistungspflicht für Mietwagen und Pannenhilfe erst ab einer Entfernung von mind. 50 km vom Wohnort.
Der Leistungsumfang ist üblicherweise beschränkt. Hier hilft eine vorherige Information über den bestehenden Versicherungsschutz.

Was ist eine Werkstattbindung?
Sie verzichten im Schadensfall auf eine freie Wahl der Werkstatt.  Sie überlassen die Wahl der Versicherung. Dieses wird mit Rabatten in der Kaskoversicherung belohnt, oder Sie haben Vorteile wie Abhol- oder Bringservice von und zur Werkstatt, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Deshalb sollte man sich folgendes merken:

Bei der heutigen Tarif- undLeistungsvielfalt ist ein Leistungsvergleich empfehlenswert. Die Höhe des Beitrages bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollte nicht der einzige und entscheidende Faktor sein! Eine Beratung und ein Versicherungsvergleich durch einen unabhängigen Versicherungsmakler sollte in Betracht gezogen werden.
Noch ein Tipp!!!
Ein Wechsel der Versicherung ist meist bis zum 30. November möglich.