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Bedarfsgerechte Sicherheit – “Risikopremium” der Zürich Versicherung

3. Februar 2009 Keine Kommentare

Die Zurich Gruppe Deutschland hat eine neue Risikolebensversicherung mit innovativen Produktmerkmalen auf den Markt gebracht. Dabei geht die “Risikopremium” einen Schritt weiter als bisherige Risiko-Lebensversicherungen.

Zusätzlich zu den bekannten Vorteilen (z. B. finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, steuerfreie Auszahlung der Todesfallsumme im Rahmen der Regelungen für Risikoversicherungen) bietet die “Risikopremium” neue und innovative Produktmerkmale.

Dazu zählen die vorgezogene Todesfallleistung bei schwere Krankheiten, das Lebensphasenkonzept und ein verbessertes Preis-Leistungsverhältnis durch die Differenzierung nach Berufsgruppen und Raucherverhalten (Raucher/Nichtraucher).
Die Produktbesonderheit der vorgezogenen Todesfallleistung bietet den Kunden die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten frei über die Todesfallsumme entscheiden zu können: Wird bei der versicherten Person eine schwere Erkrankung mit einer maximalen Lebenserwartung von zwölf Monaten prognostiziert, kann auf Wunsch die Vorauszahlung der Todesfallsumme erfolgen. Damit sichert Zurich ihrem Kunden ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung.
Das Lebensphasenkonzept ermöglicht eine Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gründe für einen geänderten Bedarf können zum Beispiel sein: Abschluss der Ausbildung, Geburt, Heirat oder berufliche Selbstständigkeit.
Bei Risikopremium kann der Versicherungsschutz alle fünf Jahre erhöht werden – auch ohne Gesundheitsüberprüfung. Kinder sind kostenlos mitversichert.
Die Differenzierung der Berufsgruppen ermöglicht hierbei auch ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.
“Risikopremium” kann auch in Kombination mit einer BUZ (Berufsunfähigkeit) abgeschlossen werden. Bietet sich für Berufseinsteiger an.

“Risikopremium” richtet sich in erster Linie an die Zielgruppen Berufseinsteiger, Familien, Bauherren, Geschäftspartner. Für jede dieser Zielgruppen kann eine bedarfsgerechte Absicherung in jeder Lebensphase gewählt werden – das macht Risikopremium für alle Kunden attraktiv.

Risikopremium auf einen Blick

- Hervorragendes Preis-Leistungsverhhältnis durch Verwendung eines Raucher- und Nichtrauchertarifs in Kombination mit einer Berufsgruppendifferenzierung
- Verfügbarkeit des Kapitals zu Lebzeiten durch die Option der vorgezogenen Todesfallleistung
- Kostenlose Mitversicherung von Kindern (leiblich oder adoptiert)
- Flexible Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung durch die Nutzung des Lebensphasenkonzepts
- Flexibilität in der Gestaltung der Todesfallsumme: konstant oder linear fallend
- Absicherung von Lebens-oder Geschäftspartner über eine Police (verbundene Leben)
- Umwandlung der Risiko-Lebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung (innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss, ohne erneute Gesundheitsprüfung)
- Kombinationsmöglichkeit der Risikopremium mit einer Berufsfähigkeits-Zusatzversicherung

Quellennachweis: KURS

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

1. Februar 2009 Keine Kommentare

Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit überhaupt und warum kommt der Staat nicht dafür auf?

Grundsätzlich gilt, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Die gravierenden Folgen hier sind, dass zum Bsp. Schüler, Lehrlinge und Studenten, sowie Selbstständige gar keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben und somit im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht durch eine Rentenzahlung abgesichert sind.

Anders, aber auch nicht viel besser sieht es bei Arbeitnehmern aus.
Je nach Schwere der Erwerbsminderung gibt es eine Rente von 34% des letzten Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung bzw. 17% bei teilweiser Erwerbsminderung. Das bedeutet bei einem Nettoeinkommen von 1200 €  im Monat eine Rente von 510 € bzw. von 255 €.
Tatsachen die zeigen, mit welchen enormen finanziellen Einbußen man rechnen muss.
Um das zu verhindern oder zu mildern, sollte man auf eine private Absicherung nicht verzichten.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Wir wollen uns hier jedoch auf die wichtigsten und wesentlichsten Inhalte beschränken, was für alle Varianten gleichermaßen zutrifft.

Wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig im Sinne der privaten Versicherung ist man, wenn man seien derzeitig ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als ein halbes Jahr zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Viele Ursachen, angefangen von Gelenkserkrankeungen, Veränderungen der Wirbelsäule, Unfälle, Erkrankungen der inneren Organe, Diabetes, Krebs bis hin zu Erkrankungen des Nervensystems Bsp. Bourn out Syndrom können zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Wichtig dabei ist, dass man immer von seiner jetzigen Tätigkeit ausgeht und nicht von dem, was man vielleicht früher mal gelernt hat oder welchen Beruf man auch mit dieser Erkrankung noch ausüben könnte.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit, d. h. man kann in keinen anderen Beruf im Leistungsfall vom Versicherer verwiesen werden, ist das Wichtigste, auf das es bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten gilt.

Auf Grund der Rentenreform und der damit verbundenen Erhöhung des Renteneintrittsalters sollten alle Verträge bis zum mindestens 63. Lebensjahr abgeschlossen werden, dem frühest möglichen Zeitpunkt , um in Altersrente zu gehen.

Diese beide Punkte sind enorm wichtig, so sehr, das sie in keinem Vertrag fehlen dürfen.

Und was kostet es?

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem derzeitigen Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die man versichern möchte.
Auch hier gibt es enorme Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bei vergleichbaren Bedingungen.

Deshalb sollten sie mit Hilfe eines Versicherungsmaklers den Angebotsdschungel nach der für sie richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung durch forsten.

Quellennachweis: Mit einem Blick