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Artikel Tagged ‘Rentenversicherung’

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

1. Februar 2009 Keine Kommentare

Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit überhaupt und warum kommt der Staat nicht dafür auf?

Grundsätzlich gilt, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Die gravierenden Folgen hier sind, dass zum Bsp. Schüler, Lehrlinge und Studenten, sowie Selbstständige gar keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben und somit im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht durch eine Rentenzahlung abgesichert sind.

Anders, aber auch nicht viel besser sieht es bei Arbeitnehmern aus.
Je nach Schwere der Erwerbsminderung gibt es eine Rente von 34% des letzten Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung bzw. 17% bei teilweiser Erwerbsminderung. Das bedeutet bei einem Nettoeinkommen von 1200 €  im Monat eine Rente von 510 € bzw. von 255 €.
Tatsachen die zeigen, mit welchen enormen finanziellen Einbußen man rechnen muss.
Um das zu verhindern oder zu mildern, sollte man auf eine private Absicherung nicht verzichten.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Wir wollen uns hier jedoch auf die wichtigsten und wesentlichsten Inhalte beschränken, was für alle Varianten gleichermaßen zutrifft.

Wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig im Sinne der privaten Versicherung ist man, wenn man seien derzeitig ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als ein halbes Jahr zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Viele Ursachen, angefangen von Gelenkserkrankeungen, Veränderungen der Wirbelsäule, Unfälle, Erkrankungen der inneren Organe, Diabetes, Krebs bis hin zu Erkrankungen des Nervensystems Bsp. Bourn out Syndrom können zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Wichtig dabei ist, dass man immer von seiner jetzigen Tätigkeit ausgeht und nicht von dem, was man vielleicht früher mal gelernt hat oder welchen Beruf man auch mit dieser Erkrankung noch ausüben könnte.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit, d. h. man kann in keinen anderen Beruf im Leistungsfall vom Versicherer verwiesen werden, ist das Wichtigste, auf das es bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten gilt.

Auf Grund der Rentenreform und der damit verbundenen Erhöhung des Renteneintrittsalters sollten alle Verträge bis zum mindestens 63. Lebensjahr abgeschlossen werden, dem frühest möglichen Zeitpunkt , um in Altersrente zu gehen.

Diese beide Punkte sind enorm wichtig, so sehr, das sie in keinem Vertrag fehlen dürfen.

Und was kostet es?

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem derzeitigen Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die man versichern möchte.
Auch hier gibt es enorme Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bei vergleichbaren Bedingungen.

Deshalb sollten sie mit Hilfe eines Versicherungsmaklers den Angebotsdschungel nach der für sie richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung durch forsten.

Quellennachweis: Mit einem Blick

Lebensversicherungen versteigern: “3… 2… 1… meins”!

9. September 2008 Keine Kommentare

Ob Autos, Radios oder Bücher – jeder von uns kennt die Möglichkeit, dass man über Online-Auktionshäuser Waren kaufen oder verkaufen kann. Warum nicht auch Lebensversicherungen?
Dass Kündigungen einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung für die Versicherten meist kein gutes Geschäft bedeutet, ist eigentlich hinreichend bekannt. Abhilfe bieten kann hier nur der Verkauf über den Zweitmark. Dieser ist zurzeit jedoch noch recht undurchsichtig, wenn es um die Frage geht, wo ein Versicherter den bestmöglichen Preis beim Verkauf erzielen kann. Die seit 2006 erschaffene Versteigerungsplattform www.zweitmarkt-auktion.de, kann hier zu einer einzigartigen Preistransparenz im Zweitmarkt Lebensversicherungen verhelfen.
Der Zweitmarkt Lebensversicherungen ist ein recht junger Markt und Studien belegen, dass erst circa 20% der Bevölkerung wissen, dass sie hier eine clevere Alternative zur klassischen Kündigung einer Lebensversicherung erhalten. Deshalb das Motto: Kündigen war gestern, Heute Versteigern!
Nur renommierte Aufkäufer haben deshalb Zugang zu den anonymisierten Policen und können hier im Rahmen von vor gegebenen Auktion entsprechende Kaufpreisangebote platzieren.
Hier erhält das höchste Angebot den Zuschlag und wird dem Versicherten unverzüglich und unverbindlich zur Verfügung gestellt.
Unverbindlich bedeutet hier, dass der Versicherte das realisierbare Angebot nicht annehmen brauch und bei einer Ablehnung keinerlei Kosten auf ihn zukommen. Diesen wichtigen Aspekt, sollte man immer beachten. Bei einer normalen Auktion, hat man dies nicht und wer den Zuschlag erhält, hat auch die Kosten zu tragen.
Erwähnenswert hierbei ist, dass der durch die Auktion festgestellte Preis meist über dem Rückkaufswert der Lebensversicherungsgesellschaften liegt.
Bei Kündigung der Police gibt es keinen bedingt beitragsfreien Todesfallschutz, jedoch bei einem Auktionsverkauf, bleibt ein bedingt beitragsfreier Todesfallschutz erhalten.

Quelle: Finanzwelt 02.2008