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Artikel Tagged ‘Rechtsschutzversicherung’

Rechtsschutz Versicherung nun auch für Freiberufler und Selbstständige

7. Februar 2012 Keine Kommentare

Auch in 2012 wartet die Roland Rechtsschutz Versicherung mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzhöhe ihre ausschließlich privaten Risiken über die Angebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit gleicht sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer Entwicklung am Rechtsschutzmarkt an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner privater Risiken.

Risiken im Arbeitsleben selbständig Tätiger können wie gewohnt über die Tarife für Gewerbetreibende abgeschlossen werden.

Beratungs-RS bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet

Kunden der ROLAND sind damit auch abgesichert, wenn sie in ihrer Freizeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Versicherungsnehmer dazu von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem ROLAND-Partneranwalt beistehen lassen. Dieser Rechtsvertreter setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Versicherte im eigenen Namen an die gegnerische Partei wegschicken kann.

Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie

Allesamt neu abgeschlossene Rechtsschutz Versicherungen bei der ROLAND Gesellschaft umschließen ab jetzt die Leistungs-Update-Garantie. Folglich werden Policen ab
Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Das gilt verständlicherweise nur, wenn nur Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. In Folge dessen müssen sich Versicherungsnehmer in keinster Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem enorm veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung abgeben.
Sie sparen Zeit, denn die Anpassung muss nicht individuell beantragt werden.

Sonstige Veränderungen auf einen Blick:

1. Das umfangreiche Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird mittlerweile auch für angestellte Ärzte angeboten. Hierdurch kommt auch diese Berufsgruppe in den Vorteil dieses exzellenten Versicherungschutzes.

2. Opferrechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich

Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Tumulten im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Unternehmensrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-Rechtsschutz für Unternehmer mit Angestellten bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Aufwertungen in den Versicherungsbedingungen der Roland Rechtsschutz Versicherung sollte jeder Versicherungsnehmer, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutz Versicherung ist, die Aufwertung seines Versicherungsvertrages prüfen.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

Keine Mietzahlung durch Mieter? – Der Vermieterrechtsschutz hilft!

21. November 2011 Keine Kommentare

Es ist eines der häufigsten Schadenursachen, für das der Vermieter-Rechtsschutz in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

Ein Vermieterrechtsschutz ist dahingehend wichtig, weil das Verhältnis zwischen einem Vermieter und seinen Mietern sich grundlegend von anderen Geschäftsbeziehungen unterscheidet: Denn lt. Verfassung ist eine Wohnung unantastbar. Dadurch sind die Handlungsmöglichkeiten des Vermieters stark eingeschränkt. Auch andere Händler und Dienstleister tragen immer ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin können sie säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung verweigern.

Als Vermieter haben sie nicht einmal dazu das Recht, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiter nutzen. Ohne einen Vermieter Rechtsschutz besteht für private Vermieter die Gefahr, in dieser Situation folgenschwere Fehler zu begehen.

Mit dem Rechtsschutz für Vermieter immer auf der richtigen Seite

Zwingend zu empfehlen ist vorrangig eine fundierte Beratung durch einen qualifizierten Rechtsbeistand. So mancher Vermieter, der über keinen Vermieterrechtsschutz verfügte und daher diese Kosten sparen wollte, hat sich dabei selbst in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht. Die recht nahe liegende Idee, schlichtweg das Türschloss auszutauschen, kann beispielsweise sogar strafrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Als Vermieter ist man mit einem Vermieter-Rechtsschutz immer auf der richtigen Seite. Ihr Anwalt kann Sie dahingehend beraten, welche Inkassomaßnahmen rechtmäßig sind und welche hinsichtlich des besonderen Schutzes der Privatwohnung unberechtigt sind. Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt sämtliche Kosten, wenn nötig auch bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

Vermieterrechtsschutz Angebote vergleichen!

Da die Preise für einen Vermieter-Rechtsschutz im großen Umfang variieren, ist ein genauer Vergleich lohnenswert. Ein Vergleich durch Spezialisten bietet die Gewähr, dass Sie genau die Risiken absichern, die für Sie persönlich relevant sind! Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Vermieterrechtsschutz Vergleich beachtet werden. Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.

Rechtsschutz für Vermieter bei Streit mit Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung

27. Oktober 2011 Keine Kommentare

Günstiger Vermieter Rechtsschutz

Besitzern einer vermieteten Immobilie hilft der Vermieterrechtsschutz vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter vertritt die Interessen des Vermieters überall dort, wo es unvermeidlich ist. So bietet sie beispielsweise einen Kostenschutz bis hin zur Räumungsklage.

Streitpunkt Nebenkosten

Die Betriebskostenabrechnung verursacht häufig Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dass beide Seiten bei den Nebenkosten genau hinschauen, ist verständlich. Im Endeffekt hat die Betriebskostenabrechnung, auch “zweite Miete” genannt, einen hohen Anteil an den gesamten Mietkosten.
Und wirklich ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Oft ist die einzelne Aufstellung der Kosten undeutlich oder die einzelnen Posten unvollständig.
Dennoch ist nicht immer der Mieter im Recht. Wie kann man sich als Vermieter gegen eine mieterfreundliche Rechtsprechung schützen?

Haben Sie einen Vermieterrechtsschutz abgeschlossen, steht Ihnen als Vermieter in allen Mietsstreitigkeiten ein Rechtsbeistand zur Seite.

Die Leistungen in der Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Leider ist es keine Seltenheit, dass sich Vermieter mit sogenannten Mietnomaden bzw. mit Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen, herumschlagen müssen. Hier sind dann viele Vermieter ratlos. Oft ist das rechtliche Vorgehen fast aussichtslos, da es sich um zu kleine Beträge handelt.

Eine Kündigung darf der Vermieter den Mietern erst dann aussprechen, wenn sie mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen im Rückstand sind. In der Zwischenzeit bleibt er auf den Kosten sitzen.

In solchen Fällen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilfreich. Sie übernimmt die Kosten bis hin zur Räumungsklage. Die Versicherungsprämien für den Vermieterrechtsschutz amortisieren sich für den Vermieter rasch. Schon bei einem kurzfristigen Mietsausfall erzielen viele Immobilien schließlich keinen Gewinn mehr. Wer sich dagegen mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichert, hat Planungssicherheit bezüglich der Rentabilität seiner Immobilie.
Es kommt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn Vermieter aufgrund von Eigenbedarf dem Mieter kündigen. Viele Mieter sehen in dieser Kündigung einen Verstoß und klagen daraufhin. In der Regel suchen sie einen Rechtsbeistand auf, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten soll. Bei derartigen Mietstreitigkeiten sollten sich Vermieter unbedingt mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichern, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Vergleichen Sie verschiedene Angebote der Rechtsschutz für Vermieter.

Auf dem Markt gibt es viele Angebote für Vermieterrechtsschutz. Hier ist ein Vergleich lohnenswert.

Tipp: Lassen sie sich von Experten beraten, welche das entsprechende Know-how und auch die Erfahrung besitzen, um die richtige, für Sie geeignete Rechtsschutz für Vermieter zu finden.

Sorglos Rechtsschutz der Concordia nun auch für Unternehmer

27. Oktober 2010 Keine Kommentare

Ergänzend zum Sorglos Rechtsschutz für Nichtselbständige bietet die Concordia Rechtsschutzversicherung nun auch
für Selbststandige und Firmen einen Sorglos-Rechtsschutz.

Diese Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB besteht aus den Bausteinen

  • Pauschaler Rechtsschutz (Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige)
    unter Einschluss des

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes,
  • Ergänzungs-Rechtsschutz,
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz,
  • VerwaltungsRechtsschutz und Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für alle Versicherungsverträge im Zusammenhang
    mit der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit

Zusatzleistungen, wie die telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten runden das Tarifangebot der Rechtsschutzversicherung ab.

Der Sorglos-Rechtsschutz fur Selbstständige und Firmen kann für Betriebe bis max. 20 Mitarbeitern angeboten werden
und ist schon ab 279,- erhältlich.

Steigende Prozessraten beim Arbeitsrechtsschutz

12. Oktober 2010 Keine Kommentare

In den letzten Jahren treten häufiger Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Arbeitnehmern auf. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, geht man 2010 von fast 70 000 Streitfälle aus, das sind 20% mehr als im Vorjahr.

Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Berufsrechtsschutz Versicherung immer gut beraten, damit man im
Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt.

Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.

Ein Vergleich der Berufsrechtsschutzversicherung zeigt Ihnen – Versicherungsschutz ist bereits für wenig Geld zu beantragen.

Rechtsschutzversicherung in der Pflicht

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Versicherung in der Pflicht

Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

Was war geschehen?
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Quellennachweis: Wochenkurier