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Steueränderungen – Verschenken Sie kein Geld

5. Februar 2009 Keine Kommentare

Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist zum Jahresanfang 2009 umfassend geändert worden.
Kernelemente sind die neue Vermögenssteuerbewertung zu Verkehrswerten, vor allem bei Immobilien und Betriebsvermögen, sowie höhere persönliche Freibeträge. Ehepartner können 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enken 200.000 Euro ohne Angabe an den Fiskus erben.
Oberhalb der persönlichen und anderen Freibeträge steigen die Steuern stufenweise an.

Für das Eigenheim gilt: Ehepartner und Kinder erbenes steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Desweiteren wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt.
Für das dritte Kind steigt das Kindergeld auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Im gleichen Zusammenhang steigt
der Kinderfreibetrag von 3.648 Euro auf 3.864 Euro pro Kind.

Dank der Erhöhung des Kindergeldes ist es vielen Eltern nun auch möglich, eher in eine Kindervorsorge in Form von Kapitalbildung oder Risikoabsicherungen – wie eine Kinderunfallversicherung zu investieren.

Abgeltungssteuer bietet Vorteile für das Versicherungsgeschäft

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

Quellennachweis: AssCompact