Für welche Situation sollte eine Unfallversicherung im schlimmsten Fall finanziell helfen? Hier ist vorrangig eine Invalidität infolge eines Unfalles und damit verbundenen schwerwiegender Verletzungsfolgen zu nennen.
Momentan wird bei der Unfallversicherung unterschieden zwischen der privaten Absicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.
In der gesetzlichen Unfallversicherung, welche Bestandteil der Sozialversicherung ist, sind vor allem Arbeitnehmer, Schüler, Auszubildende und Landwirte versichert. Leistungen werden gezahlt bei Wegeunfällen zur Arbeit oder bei anerkannten Berufskrankheiten. dabei ist allerdings zu beachten, dass bei Unfällen unter Alkoholeinfluss der Versicherungsschutz gefährdet ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit, auch Arztkosten und Lohnersatzleistungen werden bezahlt.
Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt in fast allen Lebenslagen. Aus diesem Grunde ist ein solcher Vertrag für jeden Menschen eien sinnvolle und wichtige Zusatzabsicherung. Zudem geschehen die meisten Unfälle laut Statistik nicht im Beruf sondern zu Hause, in der Freizeit oder beim Hobby.
Die Beitragshöhe zu einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach dem ausgeübten Beruf. Weiterhin spielt im weiten Sinne das Alter sowie das Geschlecht der zu versicherten Person eine Rolle.
Große Leistungsunterschiede sind nach wie vor bei den privaten Unfallversicherungen im Markt vorhanden. Hier lohnt ein Vergleich bei einem Experten.
Zum 1. April 2010 überraschte die VHV mit einer neuen Unfallversicherung. Diese neue Unfallversicherung wird vom Versicherer VHV als zwei Produktvarianten geboten. Hierbei stellt der Tarif “Klassik-Garant” mit Exklusiv Baustein die überdurchschnittliche Top-Deckung dar.
Neben der am Markt bereits von einigen anderen Versicherern eingeführte Innovationsgarantie – hierbei garantieren Versicherer die
Einhaltung des GDV-Standards aus Dezember 2008 sowie die jüngsten Empfehlungen des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie – weist die neue
Unfallversicherung weitere wesentliche Verbesserungen auf.
- Versicherungssummen bis zu 1 Mio Euro bei Vollinvalidität möglich
- Unfallrente bis 2.000 Euro monatlich möglich
- verbesserte Gliedertaxen – auch bei Organverlust (Niere, Milz)
- stark erweiterte Infektionsklausel
Optional können die Kunden altersunabhängig den Leistungsumfang durch einen Pflegebaustein ergänzen.
Waren bisher nur erhöhte Kraftanstrengungen versichert, gelten nun auch Eigenbewegungen sehr umfangreich als versichert.
Bei Insektenstiche beginnt die Meldefrist nicht bereits mit dem Insektenstich oder dem Ausbruch der Infektion, sondern
erst mit der schriftlichen Feststellung der durch eine Infektion verursachten Invalidität durch einen Arzt.
Als bislang erster Versicherer verzichtet die VHV im Exklusivbaustein auf eine Anrechnung einer möglichen Mitwirkung von Krankheiten
und Gebrechen. Dies erkauft sich der Kunde bei der VHV jedoch durch eine etwas strengere Gesundheitsprüfung für den Exklusivbaustein.
Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist zum Jahresanfang 2009 umfassend geändert worden.
Kernelemente sind die neue Vermögenssteuerbewertung zu Verkehrswerten, vor allem bei Immobilien und Betriebsvermögen, sowie höhere persönliche Freibeträge. Ehepartner können 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enken 200.000 Euro ohne Angabe an den Fiskus erben.
Oberhalb der persönlichen und anderen Freibeträge steigen die Steuern stufenweise an.
Für das Eigenheim gilt: Ehepartner und Kinder erbenes steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Desweiteren wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt.
Für das dritte Kind steigt das Kindergeld auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Im gleichen Zusammenhang steigt
der Kinderfreibetrag von 3.648 Euro auf 3.864 Euro pro Kind.
Dank der Erhöhung des Kindergeldes ist es vielen Eltern nun auch möglich, eher in eine Kindervorsorge in Form von Kapitalbildung oder Risikoabsicherungen – wie eine Kinderunfallversicherung zu investieren.