Steuerliche Folgen bei Unfall mit dem Dienstauto
hintergrund sind die Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011. Grundsatz der Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist: Kosten eines Verkehrsunfalles zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Dienstwagens, die mit der üblichen Firmenwagen-Besteuerung abgegolten sind. Der Staat fordert Einkommensteuer, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt.
Wenn der Fahrer eines Dienstwagens einen Verkehrsunfall verursacht, hat das weitreichende steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Beschäftigten Eine kleine Unachtsamkeit bzw. ein Fahrfehler und schon hat es “gekracht”. Doch was tun, wenn der Unfall ausgerechnet mit dem Firmenauto passiert ist? Muss jetzt der Beschäftigten den Schaden begleichen?
Der Kostenaufwand infolge eines Unfalles stellen steuerlich einen geldwerten Einkommenes-Vorteil dar
Arbeitgeber stellen in der Regel ihren Angestellten nicht nur einen Dienstwagen, sie übernehmen oft nicht zuletzt auch die Unfallkosten und verzichten auf Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Beschäftigten. Der Fiskus sieht darin einen finanziellen Vorteil für den Mitarbeitern. Die Unfallkosten sind wie zusätzliches Einkommen zu versteuern, unabhängig davon, ob das Führen eines Fahrtenbuches oder die Ein-Prozent-Regelung als Ermittlungsmethode gewählt wurde.
Gemäß Steuerberater Michael Mittmann, werden die Kosten als Einmalbezug der Lohnsteuer unterstellt, was zu beträchtlichen fiskalen Mehrausgaben führen kann
Anders sieht es bei beruflichen Fahrten aus, also im Rahmen eine auswärtige Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ebenso verfährt der Fiskus bei höherer Gewalt oder wenn eine dritte Person den Verkehrsunfall verursacht hat. Vorsicht geboten ist bei Alkohol, denn dann kennt auch bei Dienstfahrten das Finanzamt keine Entschuldigung.
Um die steuerliche Mehrbelastung nach einem Unfall mit dem Firmenauto möglichst gering zu halten, sollten Unternehmer beharrlich auf eine Bagatellregelung achten, denn das Finanzamt verzichtet kulant auf die Versteuerung der Unfallkosten, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 1 – tausend Euro netto übernimmt. Wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, ist die Bagatellregelung in aller Regel zu nutzen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zeitig mit dieser besonderen Thematik bei Firmen-PKW und deren steuerlichen Folgen befassen, um die Gefahren einzugrenzen.
Für weitere Auskünfte, diesen Sachverhalt betreffend ist es empfohlen, seinen persönlichen Steuerberater zu befragen. Dies ist insbesondere in hinblick auf die sich immer wieder ändernde Rechtssprechung angeraten.
Quelle:Auszug AssComapct / Juli 2011