Archiv

Artikel Tagged ‘Kapitallebensversicherung’

Bedarfsgerechte Sicherheit – “Risikopremium” der Zürich Versicherung

3. Februar 2009 Keine Kommentare

Die Zurich Gruppe Deutschland hat eine neue Risikolebensversicherung mit innovativen Produktmerkmalen auf den Markt gebracht. Dabei geht die “Risikopremium” einen Schritt weiter als bisherige Risiko-Lebensversicherungen.

Zusätzlich zu den bekannten Vorteilen (z. B. finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, steuerfreie Auszahlung der Todesfallsumme im Rahmen der Regelungen für Risikoversicherungen) bietet die “Risikopremium” neue und innovative Produktmerkmale.

Dazu zählen die vorgezogene Todesfallleistung bei schwere Krankheiten, das Lebensphasenkonzept und ein verbessertes Preis-Leistungsverhältnis durch die Differenzierung nach Berufsgruppen und Raucherverhalten (Raucher/Nichtraucher).
Die Produktbesonderheit der vorgezogenen Todesfallleistung bietet den Kunden die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten frei über die Todesfallsumme entscheiden zu können: Wird bei der versicherten Person eine schwere Erkrankung mit einer maximalen Lebenserwartung von zwölf Monaten prognostiziert, kann auf Wunsch die Vorauszahlung der Todesfallsumme erfolgen. Damit sichert Zurich ihrem Kunden ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung.
Das Lebensphasenkonzept ermöglicht eine Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gründe für einen geänderten Bedarf können zum Beispiel sein: Abschluss der Ausbildung, Geburt, Heirat oder berufliche Selbstständigkeit.
Bei Risikopremium kann der Versicherungsschutz alle fünf Jahre erhöht werden – auch ohne Gesundheitsüberprüfung. Kinder sind kostenlos mitversichert.
Die Differenzierung der Berufsgruppen ermöglicht hierbei auch ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.
“Risikopremium” kann auch in Kombination mit einer BUZ (Berufsunfähigkeit) abgeschlossen werden. Bietet sich für Berufseinsteiger an.

“Risikopremium” richtet sich in erster Linie an die Zielgruppen Berufseinsteiger, Familien, Bauherren, Geschäftspartner. Für jede dieser Zielgruppen kann eine bedarfsgerechte Absicherung in jeder Lebensphase gewählt werden – das macht Risikopremium für alle Kunden attraktiv.

Risikopremium auf einen Blick

- Hervorragendes Preis-Leistungsverhhältnis durch Verwendung eines Raucher- und Nichtrauchertarifs in Kombination mit einer Berufsgruppendifferenzierung
- Verfügbarkeit des Kapitals zu Lebzeiten durch die Option der vorgezogenen Todesfallleistung
- Kostenlose Mitversicherung von Kindern (leiblich oder adoptiert)
- Flexible Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung durch die Nutzung des Lebensphasenkonzepts
- Flexibilität in der Gestaltung der Todesfallsumme: konstant oder linear fallend
- Absicherung von Lebens-oder Geschäftspartner über eine Police (verbundene Leben)
- Umwandlung der Risiko-Lebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung (innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss, ohne erneute Gesundheitsprüfung)
- Kombinationsmöglichkeit der Risikopremium mit einer Berufsfähigkeits-Zusatzversicherung

Quellennachweis: KURS

Abgeltungssteuer bietet Vorteile für das Versicherungsgeschäft

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

Quellennachweis: AssCompact