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Artikel Tagged ‘Hundehaftpflicht’

Umfassende Versicherung für ihren Hund

24. Oktober 2011 Keine Kommentare

Der Deutschen Bester Freund ist der Vierbeiner – aus gutem Grund! Spielfreund für Kinder, treue Gefolge für Jung und Alt, Aufpasser für Haus und Hof, das beste Heilmittel für Kranke Personen – Vierbeiner sind vielfältig einsetzbar und hin und wieder auch schlicht der Helfer in der Krise.

Doch nicht ständig sind sich Hunde und Mensch wohl gesonnen, und im Nu kann es zu Schwierigkeiten kommen. Ein Fußgänger geht am Tor vorbei und erschreckt sich vor dem kläffenden Vierbeiner, beim Spaziergang springt ein Hund einen Fußgänger oder Radler an, er geht zu boden und verletzt sich, ein Hund löst sich von der Leine los und beschädigt ein Automobil. . .

So gut aussehend die treuen Vierbeiner auch sind, so facettenreich sind die Optionen, dass ein Vierbeiner einen anderen Menschen ungewollt einen Schaden zufügt. Dem Hundebesitzer entsteht daraus eine Haftung, er haftet für die Schädigung, den sein Vierbeiner einen anderen Menschen zufügt. Ein Sachschaden kann sich somit noch in einem überschaubaren Rahmen halten, ein Personenschaden hingegen kann teuer werden und den Hundebesitzer geldlich vor immense Probleme stellen. Dann schützt eine – für manche Hunderassen auch gesetzlich erforderliche – Hunde-Haftpflicht und Halter vor den weit gebenden Forderungen des Geschädigten.

Das Sortiment für eine Hunde-Versicherung ist momentan recht umfassend. Etliche Versicherungen, die in der Rubrik der Sachversicherungen mit einer Privaten Haftpflicht vertreten sind, runden ihre Bandbreite mithilfe eine Hundeversicherung noch ab. Demnach wird auch die Leistungsvielfalt der Tarife fortlaufend verfeinerter und darauf basierend der Versicherungsschutz, der ständig weitere Leistungen einschließt. Eine Hunde-Versicherung kann selbst online abgeschlossen werden. Zahlreiche Onlinerechner stellten auch einen Vergleich für die Hundehalter Haftpflicht zur Verfügung. Mit kleinen Eingaben erhält man einen Versicherungsvergleich für eine Hunde-Haftpflichtversicherung, aus dem man die geeignetsten Gesellschaften mit ihren tariflichen Leistungen auf einen Blick erkennen kann.

Geradewegs Einfach, komfortabel und ohne viel Aufwand – so schließt man heute eine Hunde-Versicherung jetzt ab!

Pferdehaftpflicht- und Hundehaftpflicht Versicherung

10. Februar 2009 Keine Kommentare

Pferdehaftpflichtversicherungen sind für nicht gewerbliche Besitzer von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren eine notwendig wichtige Absicherung.

Zu den typischen Haftpflichtfällen, die von Pferden verursacht werden, gehören zum Beispiel:
- Pferd bricht aus Koppel aus
- Pferd scheut und beißt oder rennt auf eine viel befahrene Straße mit der Folge eines Verkehrsunfalls (hier entstehen dann Personenschaden, Nutzungsausfall für Kfz, Schmerzensgeld, Regressansprüche Sozialversicherungsträger)
- Flurschaden bei Ausritt von Personen mit mangelnder Reiterfahrung oder als Folge von Spring- und Hindernisübungen
- Personenschäden durch Sturz vom Pferd bei einem winterlichen Geländeritt
- Sachschaden am gemieteten Pferdeanhänger oder der Pferdebox durch randalierendes Pferd.

Wer einen Dritten durch ein privat gehaltenes Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, haftet nach dem BGB. Eine Mitschuld des Geschädigten wird jedoch in jedem Einzelfall geprüft. Mögliche finanzielle Forderungen des Geschädigten können mit einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert werden.

Wer etwa ein Pferd von hinten am Schweif zieht, muss sich dann nicht wundern wenn dieses ausschlägt. Hier würde dann auch die Versicherung nicht greifen.

Grundsätzlich ergibt sich bereits bei der auch nur gelegentlichen Benutzung von Pferden die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes.

Hundehaftpflichtversicherung
ist für Besitzer von privat gehaltenen Hunden abzuschließen. Hier gibt es die Selbstsständige Hundehalterhaftpflicht oder in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung.
Nach allgemeinen Schätzungen leben etwa fünf Millionen Hunde in Deutschland.
Zu den typischen Haftpflichtfällen, die mit der Gefährdungshaftung von Hunden im Zusammenhang stehen, gehören neben den normalen Sachschäden durch z.B. kratzende Hunde, vor allem Personenschäden.

Deshalb sollten grundsätzlich auch alle Hundehalter eine Hundehaftpflicht Versicherung haben.

Jagdhaftplichtversicherungen für Jäger und Förster

10. Februar 2009 Keine Kommentare

Jagd-Haftpflichtversicherungen für Jäger, Jagdpächter, Jagdherren (Jagdveranstalter), Förster, Forstbeamte, Forstaufseher, Berufjäger, Jagdaufseher und Falkner

2008 gingen in Deutschland mehr als 350.000 Jäger oder Förster auf die Jagd. Dabei hält jeder Jäger bzw. Förster meist einem oder mehreren Jagdhunde.

Zu den typischen Haftpflichtfällen, die im Rahmen der Jagdausübung regelmäßig verursacht werden, gehören zum Beispiel:
- Ausbüchsen eines Jagdhundes bei der Jagd auf benachbarte Strassen. Folge: Unfall mit mehreren beteiligten Autos.
- versehentliches Auslösen eines Schusses beim Reinigen der Büchse, dadurch Verletzung möglicher Personen.
- Querschläger, der einen der anwesenden Mitjäger verletzt.
- Bei der Jagd überschreitet ein Jäger versehentlich die Grenze seines Jagdreviers. Beim benutzen seiner Waffe kommt es damit zu einem unerlaubten Gebrauch.
In Deutschland ist geregelt: wer auf die Jagd gehen will, muss der zuständigen Jagdbehörde alle ein bis drei Jahre zum 31. März einen neue Versicherungsbestätigung vorlegen. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Mindestabdeckungssumme nach § 17 Bundesjagdgesetz von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden. Jagd- und Versicherungsjahr beginnen stets am 01.04. eines Jahres. Stichtag für die Kündigung ist demnach der 31. Dezember des Vorjahres.

Deshalb sollten sie mit Hilfe eines Versicherungsmaklers den Angebotsdschungel nach der für sie richtigen Absicherung durchforsten.