Das sollte man bei einer Autoversicherung beachten

4. Oktober 2011 Keine Kommentare

Einmal im Jahr sollte jeder Besitzer eines Autos überprüfen ob er sein Auto bestmöglich versichert hat. Im Vordergrund steht dabei für viele Autofahrer die höhe des Versicherungsbeitrages.

Die Autoversicherung bietet zwei Möglichkeiten, sein Auto zu versichern, entweder nur mit einer haftpflicht oder zusätzlich mit einer Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung. Alle Autofahrer sollten wenigstens im Grundsatz wissen, was es für Unterschiede zwischen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung gibt und was passieren kann, wenn man für das Kfz nur eine haftpflicht ohne Teilkasko versichert.

In der Kaskoversicherung ist in der Regel festgelegt, dass im Schadensfall nur der Zeitwert ersetzt wird. Die Vollkasko ist daher bei älteren Autos nicht empfehlenswert, denn je älter ein Fahrzeug, desto niedriger der Zeitwert, demzufolge auch die Leistung des Versicherers.

Anders die Teilkaskoversicherung, sie ersetzt wiederum nur gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, wo sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr viel Sinn macht oder zu teuer ist.

Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm, hagel, Blitzschlag, Überschwemmung aber auch Unfälle mit haarwild, Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss. Bei der Teilkaskoversicherung sollte geprüft werden, inwiefern Schäden durch Marderbisse versichert sind. So werden teilweise Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung übernommen.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt ebenso die Schäden durch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch blinde Zerstörungswut.

Welcher Kaskoschutz ist der Richtige?

Ja, denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Vollkaskoversicherung und nicht bei der Teilkasko. In einigen Fällen sind die Prämienunterschiede zwischen der Vollkasko und der Teilkasko spürbar kleiner als man denkt.

Eine Faustregel als Empfehlung ist daher nicht angebracht. Sie könnte jedoch nur sehr grob in etwa lauten:
Eine Vollkaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung ist empfehlenswert für neue Fahrzeuge während der ersten 5 Jahre. Im Einzelfall ist jedoch genau zu prüfen, ob der bereits enthaltene Schadenfreiheitsrabatt nicht doch für die Weiterführung der Kaskoversicherung auch für einen längeren Zeitraum spricht. Beim Kauf eines Autos über Kredit ist in aller Regel eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Auch von Tieren geht ein enormes Schadensrisiko aus

30. September 2011 Keine Kommentare

So wie jeder Bundesbürger eine Privathaftpflichtversicherung besitzen sollte, ist auch eine hundehalter haftpflichtversicherung und eine haftpflichtversicherung für Pferdehalter wichtig. Denn auch von den Tieren geht ein genauso hohes Schadensrisiko wie von dem halter selbst aus, sodass man sich gegen die eventuellen negativen finanziellen Folgen absichern sollte, welche aus einem vom hund bzw. vom Pferd verursachten Schaden entstehen können.

Da die Schadenssumme – vor allem bei Personenschäden – in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen kann, sind ebendiese Tierhaftpflichtversicherungen überaus relevant für private hunde- und Pferdehalter, zumal eine gesetzliche haftung des Tierhalters besteht.

Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt

In einigen Bundesländern ist die hundehaftpflichtversicherung Pflicht, so müssen die dortigen hundebesitzer auf alle Fälle eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Daher ist das vergleichen der Angebote überaus sinnvoll, denn dadurch findet man ebenso eine hunde- als auch eine Pferdehaftpflichtversicherung ziemlich günstig und preiswert.

Tierhaftpflichtversicherungen sind sehr oft günstiger, wenn man sie online abschließt. Sehr oft erhält man eine solche haftpflicht für den hund bereits ab etwa 44 Euro jährlich oder für das Pferd schon zu einem Jahresbeitrag von unter 90 Euro, und kann damit mögliche Schäden absichern, die zum finanziellen Ruin führen könnten.

Angebote mit besserem Versicherungsschutz

Eine hunde- oder Pferdehaftpflicht findet man momentan nicht nur zu günstigen Policenpreisen, sondern die derzeitigenMarktangebote enthalten zum Teil auch einen immer besseren Versicherungsumfang.
Bei der hundehaftpflicht haben die hunderassen zwar nach wie vor zumeist einen Einfluss auf die Beitragshöhe und “Kampfhunde” werden von manchen Versicherern gar nicht versichert. Allerdings gibt es auch Versicherungen, wo die Rasse des hundes keine Rolle spielt.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

21. September 2011 Keine Kommentare

Im Grunde wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Inhaber größerer Tiere empfohlen – und das nicht zu Unrecht. Eine solche Versicherung soll den Besitzer des Tieres vor Ansprüchen Dritter schützen. hierfür werden feste Deckungssummen festgelegt.
Für hunde kann eine spezielle hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, für Pferde gibt es die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Kleinere Tiere benötigen übrigens keine Versicherung, da sie in der herkömmlichen privaten haftpflichtversicherung enthalten sind.

Der Besitz einer hundehalterhaftpflichtversicherung ist nur in einigen Fällen Pflicht hier gilt das Landesrecht. Einige Anbieter schließen eine Versicherung bestimmter hunderassen aus (Kampfhunde) oder sie bieten eine Versicherung zu hohen Beiträgen an. Allerdings gibt es aber auch Versicherungen – in diesen Fällen sind umfassende Vergleiche sehr lohnenswert – die rasseneutral versichern und das auch noch besonders kostengünstig.

Günstig ist es auch, die Angebote für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung gewissenhaft zu vergleichen. Wenn man sein Tier nicht im Sport einsetzt, muss die Versicherung auch weniger allumfassend abschließen. So kann möglicherweise eine derartige Risikoabsicherung, die in den Beiträgen besonders preisgünstig ist, immer noch allen Ansprüchen gerecht werden.

Die Angebote für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nehmen immer mehr zu, wobei nicht alle derartigen Verträge gleich preiswert sind. hier sollte man die Preise vergleichen. Es ist durchaus wahrzunehmen, dass besonders preiswerte Anbieter häufig genauer prüfen und einen Schadensfall noch sorgfältiger prüfen, bevor sie zahlen.

Alle Tierhalter sollten wissen, dass es eine gesetzliche haftung gibt und er für einen Schaden mit all seinem Vermögen haften muss, gleich, ob es sich dabei um einen Sach-, einen Vermögens- oder einen Personenschaden handelt. hier kommt der § 833 des BGB zum Tragen, in dem es heißt, dass jeder Tierhalter für den vom jeweiligen Tier angerichteten Schaden haften muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden vom Tierhalter hätte verhindert werden können oder nicht.

VhV bietet verbesserte Unfallversicherung

19. September 2011 Keine Kommentare

Versicherungen sind nichts anderes als ein Leistungsversprechen für einen möglichen zukünftigen Leistungsfall. Die Qualität eines Versicherungsproduktes zeigt sich für den Kunden erst dann, wenn sie für einen Schaden zahlen soll. Dann wird deutlich, ob man mit diesem Abschluss die richtige Entscheidung getroffen hat oder die Beratung den Bedürfnissen entsprach.

Die VhV-Versicherung hat sich in Bezug auf den Leistungsumfang klar positioniert. Mit dem Standardprodukt bietet sie hervorragende Versicherungsleistungen an, welches durch den EXKLUSIV-Baustein noch mehr Qualität bekommt.

Im Schadensfall entsteht bei dem Versicherungskunden immer dann Empörung und Frust, wenn sie fest der Meinung waren, dass der entstandene Schaden gedeckt ist, er es aber nicht ist oder nicht lückenlos. Dies ist oft bei der Berücksichtigung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung der Fall. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt stets dann zum Einsatz wenn eine Erkrankung Grund dafür ist, dass die Unfallfolgen höher sind wie ohne diese Erkrankung. Aufgrund dessen wird diese Vorerkrankung von der Versicherung angerechnet und daraufhin die Leistung gekürzt.

Wie definiert man Unfall\

Wesentlich für die Zahlung des Versicherers ist u.a. die Definition des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein herzinfarkt oder Gehirnschlag, wodurch der Versicherte stürzt, im Sinne der üblichen Erklärung nicht als Unfall im Sinne der Bedingungen und ist somit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VhV hat den Begriff Unfall erheblich erweitert und dies ebenfalls mit aufgenommen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol als auch durch Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und sie zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren passiert oder bei Übermüdung.

Neues Produkt der VhV in der Unfallversicherung

Die VhV präsentierte im April 2010 ein neues Unfallprodukt, dass zum ersten Mal auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Ein mutiger Schritt und ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Unfallgeschädigten.
Die Unfallversicherung der VhV bietet für sämtliche Lebenssituationen weit überdurchschnittliche Leistungen, als da wären z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die deutlich aufgewertete Gliedertaxe – beides sind klare Leistungsverbesserungen für Unfallgeschädigte, Bergungskosten sind bis 30 tausend Euro versichert im Baustein EXKLUSIV sogar etwa 1.000.000 Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VhV von Öko-Test mit dem 1. Platz geehrt.

Innovative Unfallversicherung für Kinder

1. September 2011 Keine Kommentare

Krankheit oder Unfall, dies ist für die Eltern ein Alptraum, denn sie erhoffen sich für ihre Kinder ein sorgenfreies Leben. Vordergründig stehen dabei natürlich der Wunsch nach Gesundheit, Unversehrtheit und zuletzt die Besorgnis um eine gute Schul- bzw. Berufsausbildung. Kinder kann man nun keineswegs vor allem beschützen, Jedoch kann man durch eine finanzielle Vorsorge die Risiken absichern.

Alljährlich verunglücken deutschlandweit rund 1,7 Millionen Kinder, mehr als 537.000 von ihnen zu hause bzw in der Freizeit. Demzufolge sind Unfälle das größte Gesundheitsrisiko von Kindern. Diese Zahlen sind ein gutes Argument für eine private Kinder Unfallversicherung.

Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung sichert die gesetzliche nur innerhalb des Kindergartens und der Schule ab, zahlt aber nicht, was im Vorfeld oder außerhalb der Einrichtung passiert. Um das abzusichern bedarf es einer Invaliditätsversicherung. Oft sind diese jedoch auch im Preis sehr hoch.

Entsprechende Produkte bieten die Versicherungen dazu an und kontinuierlich kommen zusätzliche hinzu. Diese werden umfangreicher und komplexer. Zum Versicherungsschutz gegen die Gefahren von Unfall, Invalidität und Krankheit sind Produkte der Altersvorsorge für Kinder hinzugekommen.

AXA bietet umfangreiches Schutzpaket für Kinder

AXA hat mit dem Schutzpaket für Kinder eine Versicherung entwickelt, die Kinder umfassend gegen die Folgen von schwerwiegenden Unfällen und Krankheiten schützt und dennoch finanzierbar ist.

Dieses Leistungspaket geht weit über die finanzielle Absicherung hinaus: Dieses beinhaltet Leistungen, die mit einem zielgerichteten Reha-Programm auch die medizinische Erst- und Weiterbehandlung als auch die schulische und soziale Rehabilitation des kranken oder verletzten Kindes beinhalten.

Außerdem versichert sind Leistungen wie die Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei-Bettzimmer sowie – bis zum fünften Lebensjahr des Kindes- einer betreuenden Begleitperson

Das Kinderschutzpaket enthält darüber hinaus vorbeugende Maßnahmen wie ein Erste-hilfe-Kurs am Kind oder eine verlässliche Unterstützung im Notfall. Das heißt, wenn ein Kind sofort im hospital stationär behandelt werden muss, wird von seiten der Versicherung eine haushaltshilfe oder wenn nötig auch eine Betreuung für die Geschwister organisiert.

Steuerliche Folgen bei Unfall mit dem Dienstauto

30. August 2011 Keine Kommentare

hintergrund sind die Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011. Grundsatz der Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist: Kosten eines Verkehrsunfalles zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Dienstwagens, die mit der üblichen Firmenwagen-Besteuerung abgegolten sind. Der Staat fordert Einkommensteuer, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt.

Wenn der Fahrer eines Dienstwagens einen Verkehrsunfall verursacht, hat das weitreichende steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Beschäftigten Eine kleine Unachtsamkeit bzw. ein Fahrfehler und schon hat es “gekracht”. Doch was tun, wenn der Unfall ausgerechnet mit dem Firmenauto passiert ist? Muss jetzt der Beschäftigten den Schaden begleichen?

Der Kostenaufwand infolge eines Unfalles stellen steuerlich einen geldwerten Einkommenes-Vorteil dar

Arbeitgeber stellen in der Regel ihren Angestellten nicht nur einen Dienstwagen, sie übernehmen oft nicht zuletzt auch die Unfallkosten und verzichten auf Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Beschäftigten. Der Fiskus sieht darin einen finanziellen Vorteil für den Mitarbeitern. Die Unfallkosten sind wie zusätzliches Einkommen zu versteuern, unabhängig davon, ob das Führen eines Fahrtenbuches oder die Ein-Prozent-Regelung als Ermittlungsmethode gewählt wurde.

Gemäß Steuerberater Michael Mittmann, werden die Kosten als Einmalbezug der Lohnsteuer unterstellt, was zu beträchtlichen fiskalen Mehrausgaben führen kann

Anders sieht es bei beruflichen Fahrten aus, also im Rahmen eine auswärtige Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ebenso verfährt der Fiskus bei höherer Gewalt oder wenn eine dritte Person den Verkehrsunfall verursacht hat. Vorsicht geboten ist bei Alkohol, denn dann kennt auch bei Dienstfahrten das Finanzamt keine Entschuldigung.

Um die steuerliche Mehrbelastung nach einem Unfall mit dem Firmenauto möglichst gering zu halten, sollten Unternehmer beharrlich auf eine Bagatellregelung achten, denn das Finanzamt verzichtet kulant auf die Versteuerung der Unfallkosten, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 1 – tausend Euro netto übernimmt. Wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, ist die Bagatellregelung in aller Regel zu nutzen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zeitig mit dieser besonderen Thematik bei Firmen-PKW und deren steuerlichen Folgen befassen, um die Gefahren einzugrenzen.

Für weitere Auskünfte, diesen Sachverhalt betreffend ist es empfohlen, seinen persönlichen Steuerberater zu befragen. Dies ist insbesondere in hinblick auf die sich immer wieder ändernde Rechtssprechung angeraten.

Quelle:Auszug AssComapct / Juli 2011

Checken Sie vor Reiseantritt Ihre Versicherungspolicen

25. August 2011 Keine Kommentare

Ferienzeit ist Einbruchzeit

Die Statistiken der Versicherungswirtschaft beweisen, während der großen, bundesweiten Ferienwochen steigt die Anzahl der Einbrüche deutlich nach oben. Es wurden vergangenen Jahres über 120.000 Wohnungseinbrüche verübt. Mit über 6% eine deutlich steigende Tendenz,
gut 40% davon am helllichten Tag. Aber immer noch sind trotz aller Warnungen nur 77% der haushalte dagegen versichert.

Die haftpflichtkasse Darmstadt bietet im Rahmen ihrer hausratversicherung VARIO zudem schnelle hilfe bei der Wiederbeschaffung von gestohlenen Dokumenten.

Vor Antritt einer größeren Urlaubs- können kleinere Vorkehrungen vor bösen Überrasschungen schützen.
So kann es sinnvoll sein, vor einer Reise:

  • hin und wieder den Briefkasten leeren zu lassen
  • Anrufbeantworter nicht mit hinweis auf Urlaub besprechen
  • Wertgegenstände und Dokumente zur Bank bringen
  • Leitungswasser abdrehen
  • Elektrogeräte aus Steckdosen ziehen

Meerestauchen im Urlaub wird immer mehr gemocht . . .

Oft werden demgegenüber die damit in Verbindung stehende
Gefahren insbesondere von weniger erfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht verkannt.

So ist die sog. Caissonkrankheit – eine Taucherkrankheit, wobei sich Gasbläschen auf Grund zu schnelles Auftauchen im Körper bilden – in modernen Unfallpolicen mitversichert. Diese Krankheit kann zu schweren Beeinträchtigungen bis hin zum
Tod der betroffenen Person führen.

In solchen Fällen sind Therapien in einer Dekompressionskammer mitversichert. Die gesetzliche KV trägt i.d.R. in diesem Zusammenhang entstehende Kosten nicht.

Nach der klassischen Unfalldefinition sind derartige Unfallschäden nicht versichert, da Glasbläschen nicht von aussen auf den Körper der versicherten Person einwirken.

Prämiensenkung bei hausrat- und haftpflichtversicherung der IDEAL

22. August 2011 Keine Kommentare

Die IDEAL, vor 90 Jahren als Feuerbestattungsversicherer gegründet, hat sich als „Spezialist für Senioren” auf dem deutschen Markt etabliert. Sie verfolgt das Ziel, ihren Kunden Versicherungsprodukte für alle Lebenslagen anzubieten.

Im Bereich der haftpflichtversicherung präsentiert sich die IDEAL mit hervorragenden Versicherungsangeboten.
Jüngst hat die IDEAL die Prämien ihrer hausratversicherungen- und haftpflichtversicherungen deutlich gesenkt und bietet gleichzeitig erneut Besserungen in ihren Leistungen.

IDEAL hausRat verbessert ihre Angebote

In der IDEAL hausRat wurden die Prämien in allen Tarifzonen reduziert, zudem wurden viele Städte in preiswertere Tarifzonen heruntergestuft. Das bedeutet für den Kunden eine Ersparnis bis zu 35 Prozent.
Neu im Versicherungsschutz enthalten sind nun auch Kosten für Umzug und Datenrettung sowie Kfz-Zubehör wie Reifen und Kindersitze. In der Produktlinie Exklusiv ist zusätzlich auch der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten sowie die Pflege eines haustiers nach einem Versicherungsfall im Versicherungsschutz enthalten. höhere Versicherungssummen gelten in Zukunft für grobe Leichtsinnigkeit sowie Rauch- und Rußschäden.

Bestandskunden haben die Möglichkeit, in den neuen preiswerteren hausrattarif zu wechseln.
Künftige Verbesserungen im Bedingungswerk gelten nach einem Wechsel durch die nun beschlossene Innovationsgarantie automatisch auch für den Bestand.
Als Zusatzbausteine stehen Fahrrad-, Glas- und Elementarschutz zur Verfügung.

Mehr Leistungen in der Privathaftpflicht

Bis zu 35 Prozent günstiger wie bisher bietet die IDEAL nun ebenso die haftpflichtversicherung IDEAL PrivatSchutz an.

Versichert sind dann bereits 45 Euro im Jahr. Die Deckungssumme beträgt in Zukunft immer 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Neu mitversichert sind auch haftpflichtschäden, die beim immer beliebteren Kitesport sowie durch Elektrofahrräder passieren. Die Produktlinie Exklusiv versichert dazu auch Schäden durch nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten und durch exotische Tiere wie Spinnen und Schlangen. Die Leistungserweiterungen des IDEAL PrivatSchutz betreffen auch den Bestand. Gleichfalls gilt hier, genau wie in der hausratversicherung, die Innovationsgarantie.

Die Schadenprodukte der IDEAL wurden für Personen ab 40 Jahre entwickelt. Bei der IDEAL hausRat können Versicherungssummen von 18.000 bis 160.000 Euro vereinbart werden.

Außerdem präsentiert die IDEAL beim PrivatSchutz zusätzlich eine günstige hundehalterhaftpflichtversicherung.

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Auswandern und keinen richtigen Auslandsreiseschutz?

16. August 2011 Keine Kommentare

Wer auswandern bzw. im Ausland arbeiten wollte, war eine von den Versicherungen sträflich vernachlässigte Randgruppe. Wer Anfang der 90er Jahre eine längere Auslandsreise plante und dafür eine entsprechende Krankenversicherung abschließen wollte, wurde selten fündig.

Doch in der heutigen globalen Welt finden auch diese Absicherungsbedürfnisse immer mehr Beachtung. Inzwischen gibt es einige Anbieter, die hochwertige und auch weltweit gültige Krankenversicherungen anbieten.

Doch trotz der wachsenden Bedeutung des Versicherungsschutzes im Ausland gibt es nach wie vor einige Versorgungslücken, die sich die Auswanderer bzw. im Ausland Erwerbstätigen nicht bewusst sind. So versichern die meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur einen kurzen Zeitraum von 42 bis 56 Tage im Jahr. Wer beruflich im Ausland tätig ist, hat sehr oft gar keinen Versicherungsschutz. Viele sind auch der Meinung, dass man in der EU mit der europäischen Gesundheitskarte abgesichert ist. Das ist ein Irrtum, denn nicht in allen Ländern besteht freie Arztwahl und andererseits begleicht die deutsche gesetzliche Krankenkasse lediglich solche Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde.

Das hat zur Folge, viele Auswanderer bleiben im Aufenthaltsland auf ihren Krankenkosten sitzen. Wer sich länger im Ausland aufhalten möchte, sollte eine dafür spezielle private Krankenversicherung fürs Ausland abschließen. Allerdings beträgt das höchstaufnahmealter oft 65 Jahre.

Die Angebote für eine Auslandskrankenversicherung variieren sehr stark, ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung bzw. in das Bedingungswerk lohnt sich. Es gibt Versicherungen, die nur Grundabsicherung anbieten und einige Behandlungen nicht versichert sind, wie z.B. Behandlungen in der Schwangerschaft oder auch zahnärztliche Behandlungen.

Immer wichtiger dabei wird der Patientenrechtsschutz. Allein in Europa erleiden etwa 15 Millionen Patienten Schäden nach einer medizinischen Fehlbehandlung. Gründe dafür sind zum einen sprachliche Verständigungsprobleme und andererseits sind die medizinischen Standards andere als bei uns.

Erkrankungen vor Reiseantritt

Die meisten Anbieter schließen vor Reisebeginn bekannte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Wer also ständig Medikamente einnehmen muss,dem sollte klar sein, dass vor Reisebeginn vorhersehbare Folgebehandlungen und -medikamente keinesfalls unter den Krankenversicherungsschutz fallen. Unter den Versicherungen gibt es auch solche, die Krankheiten und Gebrechen vom Versicherungsschutz ausschließen, die in den letzten 3 bis 6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich behandelt wurden.

Spezialstraf-Rechtsschutz – Fundamentale Erweiterung für die heilberufe Rechtsschutzversicherung

2. August 2011 Keine Kommentare

Die KS Auxilia Rechtsschutz gehört seit vielen Jahren zu den bekannten Assekuradeuren im Rechtsschutz für Ärzte , Mediziner und andere heilberufe. Wichtiger Bestandteil dieser Rechtsschutzversicherung ist der sog. Spezial-Straf-Rechtsschutz. Dieser kann in den von der KS Auxilia gebotenen Tarifen optional eingeschlossen werden, oder ist bereits beitragsfrei mitversichert.
Die Wichtigkeit dieser Vertragserrgänzung dieses Spezialstraf-Rechtsschutzes in die Firmenrechtsschutz für Ärzte soll folgender Schadenfall verdeutlichen.

Straftatbestand Abrechnungsbetrug ?

Im Rahmen seiner ärztlichen Beschäftigung, führte der Versicherungskunde u.a. eine Krebspräventionsuntersuchung durch.
Eine gesetzliche Krankenversicherung war der Meinung, dass die erbrachten Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätten.
Die Krankenkasse hat Strafanzeige erstattet. Es sei der Kasse ein Abrechnungsschaden von mehr als 10.000 Euronen entstanden.

Mit hilfe eines fachlich versierten Anwaltes konnte in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung erreicht werden.
Dem angeklagten Arzt wurde “lediglich” als Erforderlichkeit auferlegt, einen 4-stelligen Geldbetrag an eine Anstalt der Krebsvorbeugung zu bezahlen.
Diese monitäre Auflage ist keine Strafe und es erfolgt kein Vermerk im Bundeszentralregister.

Da der Arzt in seiner Berufs-Rechtsschutzversicherung, welche er bei der Auxilia Rechtsschutz besaß, rechtzeitig den Spezialstraf-Rechtsschutz eingeschlossen hat, wurden die Kosten des Prozesses in höhe von über 7.000 EUR von der Auxilia übernommen.

Anmerkungen zum Kassenarztrecht von der Rechtsschutzversicherung der Auxilia

Das Kassenarztrecht gilt als eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Rechtsanwälte durchdringen. Bei den Abrechnungen geht es oft um hohe Geld-Beträge.
Fehler in der Abrechnung können jedoch viele Auslöser haben. Zum Beispiel: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben in die Abrechungssoftware, Fehler in der Software selbst.
Oder es könnte sich auch um einen absichtlichen Betrugsversuch handeln. Ob es ein (strafloser) Fauxpas war, oder eine echte Straftat, entscheidet sich am Ende nur im Kopf des Beschultigten.
Der Rechtsanwalt spricht hier vom subjektiven Tatbestand. Wollte der Arzt sich einen Vermögensvorteil erschleichen oder nicht?

Weder die Polizei noch die Justiz können die Gedanken des Beschuldigten lesen. Sie schließen aus objektiven Anhaltspunkten und der allgemeinen Lebenserfahrung darauf,
was sich der Beschuldigte bei der Abrechnung wohl gedacht hatte.

Demzufolge ist es enorm bedeutend, dass der Angeklagte von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis in die hauptverhandlung von einem kompetenten Rechtsanwalt begleitet wird.
Unüberlegte Stellungnahmen können geradezu einen bloßen Flüchtigkeitsfehler als Betrug erscheinen lassen. Eine Verurteilung hätte für den Versicherungsnehmer unabsehbare Konsequenzen, die bis zur Entziehung der Lebensgrundlage führen können.

Der Abschluss einer derartigen Rechtsschutz für Ärzte und andere heilberufe ist exklusiv im Internetportal www.vermittleroffice.de möglich.

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