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Archiv für die Kategorie ‘Unfallversicherungen’

Gegenüberstellung der Unfallversicherungen

18. Januar 2012 Keine Kommentare

Vor Unfällen ist kein Mensch geschützt, es kann überall auf dem Globus sich ereignen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zum Arbeitsplatz. Entgegen der Landes üblichen Anschauung, passieren die häufigsten Unfälle nicht beim Job, sondern im privaten Bereich und in der Freizeit. Hiermit reicht die gesetzliche UV im Rahmen der Vorsorge keinesfalls aus.

Es gibt einmal die gesetzliche Unfall Versicherung weiterhin die private UV.

Die gesetzliche UV zählt zu den Sozialversicherungen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgnossenschaften. In der gesetzlichen UV sind sämtliche Arbeitskräfte und Angestellte versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz existiert während der Arbeit ebenso wie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Ebenso versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Auszubildende sowohl Studenten und Kinder, diese eine Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Bildungseinrichtung besuchen.

Die Leistungen der gesetzlichen UV an Versicherte sind im grundlegenden berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowohl Lohnersatz- bzw. Rückvergütungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung genehmigt; der behandelnde Arzt stellt eine Rechnung unverzüglich an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.

Die private Unfallversicherung dagegen bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten sowohl im beruflichen Lebensbereich,an jedem Ort der Welt und 24 Stunden am Tag.
Hauptleistung der persönlichen UV ist die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die UV die vereinbarte Berufsunfähigkeitsleistung in Anlehnung an dem Ausmaß der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Nahe der Arbeitsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherungen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld sowie einer Todesfallleistung an.

Als Unfall gilt außerdem, wenn durch eine verstärkte Kraftanspannung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Sehnen, Kapseln, Bänder oder Muskeln zerrissen oder gezerrt werden.

Keine Unfälle sind in aller Regel Schädigungen aufgrund von selbstverursachten Straftaten, Kriegsereignissen, psychischen Reaktionen oder die Beteiligung an Motorrennen.
In den letzten Jahren führten viele Versicherer grundlegende Berichtigungen in ihren Unfall-Versicherungsbedingungen durch. Hinsichtlich dessen bieten mehrere aktuelle Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen infolge Infektionen, Bewusstseinstörungen oder Schlaganfall.

Letztere werden größtenteils mittels eine sogenannte Infektionskausel bestimmt. Damit sind Erkrankungen wie Borreliose und FSME durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden nach Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers entsprechend entschädigt.

Weitere Aussagen finden Sie unter folgender Partnerseite

VhV bietet verbesserte Unfallversicherung

19. September 2011 Keine Kommentare

Versicherungen sind nichts anderes als ein Leistungsversprechen für einen möglichen zukünftigen Leistungsfall. Die Qualität eines Versicherungsproduktes zeigt sich für den Kunden erst dann, wenn sie für einen Schaden zahlen soll. Dann wird deutlich, ob man mit diesem Abschluss die richtige Entscheidung getroffen hat oder die Beratung den Bedürfnissen entsprach.

Die VhV-Versicherung hat sich in Bezug auf den Leistungsumfang klar positioniert. Mit dem Standardprodukt bietet sie hervorragende Versicherungsleistungen an, welches durch den EXKLUSIV-Baustein noch mehr Qualität bekommt.

Im Schadensfall entsteht bei dem Versicherungskunden immer dann Empörung und Frust, wenn sie fest der Meinung waren, dass der entstandene Schaden gedeckt ist, er es aber nicht ist oder nicht lückenlos. Dies ist oft bei der Berücksichtigung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung der Fall. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt stets dann zum Einsatz wenn eine Erkrankung Grund dafür ist, dass die Unfallfolgen höher sind wie ohne diese Erkrankung. Aufgrund dessen wird diese Vorerkrankung von der Versicherung angerechnet und daraufhin die Leistung gekürzt.

Wie definiert man Unfall\

Wesentlich für die Zahlung des Versicherers ist u.a. die Definition des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein herzinfarkt oder Gehirnschlag, wodurch der Versicherte stürzt, im Sinne der üblichen Erklärung nicht als Unfall im Sinne der Bedingungen und ist somit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VhV hat den Begriff Unfall erheblich erweitert und dies ebenfalls mit aufgenommen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol als auch durch Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und sie zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren passiert oder bei Übermüdung.

Neues Produkt der VhV in der Unfallversicherung

Die VhV präsentierte im April 2010 ein neues Unfallprodukt, dass zum ersten Mal auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Ein mutiger Schritt und ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Unfallgeschädigten.
Die Unfallversicherung der VhV bietet für sämtliche Lebenssituationen weit überdurchschnittliche Leistungen, als da wären z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die deutlich aufgewertete Gliedertaxe – beides sind klare Leistungsverbesserungen für Unfallgeschädigte, Bergungskosten sind bis 30 tausend Euro versichert im Baustein EXKLUSIV sogar etwa 1.000.000 Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VhV von Öko-Test mit dem 1. Platz geehrt.

Innovative Unfallversicherung für Kinder

1. September 2011 Keine Kommentare

Krankheit oder Unfall, dies ist für die Eltern ein Alptraum, denn sie erhoffen sich für ihre Kinder ein sorgenfreies Leben. Vordergründig stehen dabei natürlich der Wunsch nach Gesundheit, Unversehrtheit und zuletzt die Besorgnis um eine gute Schul- bzw. Berufsausbildung. Kinder kann man nun keineswegs vor allem beschützen, Jedoch kann man durch eine finanzielle Vorsorge die Risiken absichern.

Alljährlich verunglücken deutschlandweit rund 1,7 Millionen Kinder, mehr als 537.000 von ihnen zu hause bzw in der Freizeit. Demzufolge sind Unfälle das größte Gesundheitsrisiko von Kindern. Diese Zahlen sind ein gutes Argument für eine private Kinder Unfallversicherung.

Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung sichert die gesetzliche nur innerhalb des Kindergartens und der Schule ab, zahlt aber nicht, was im Vorfeld oder außerhalb der Einrichtung passiert. Um das abzusichern bedarf es einer Invaliditätsversicherung. Oft sind diese jedoch auch im Preis sehr hoch.

Entsprechende Produkte bieten die Versicherungen dazu an und kontinuierlich kommen zusätzliche hinzu. Diese werden umfangreicher und komplexer. Zum Versicherungsschutz gegen die Gefahren von Unfall, Invalidität und Krankheit sind Produkte der Altersvorsorge für Kinder hinzugekommen.

AXA bietet umfangreiches Schutzpaket für Kinder

AXA hat mit dem Schutzpaket für Kinder eine Versicherung entwickelt, die Kinder umfassend gegen die Folgen von schwerwiegenden Unfällen und Krankheiten schützt und dennoch finanzierbar ist.

Dieses Leistungspaket geht weit über die finanzielle Absicherung hinaus: Dieses beinhaltet Leistungen, die mit einem zielgerichteten Reha-Programm auch die medizinische Erst- und Weiterbehandlung als auch die schulische und soziale Rehabilitation des kranken oder verletzten Kindes beinhalten.

Außerdem versichert sind Leistungen wie die Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei-Bettzimmer sowie – bis zum fünften Lebensjahr des Kindes- einer betreuenden Begleitperson

Das Kinderschutzpaket enthält darüber hinaus vorbeugende Maßnahmen wie ein Erste-hilfe-Kurs am Kind oder eine verlässliche Unterstützung im Notfall. Das heißt, wenn ein Kind sofort im hospital stationär behandelt werden muss, wird von seiten der Versicherung eine haushaltshilfe oder wenn nötig auch eine Betreuung für die Geschwister organisiert.

Ist eine Unfallversicherung wirklich sinnvoll

20. Oktober 2010 Keine Kommentare

Für welche Situation sollte eine Unfallversicherung im schlimmsten Fall finanziell helfen? Hier ist vorrangig eine Invalidität infolge eines Unfalles und damit verbundenen schwerwiegender Verletzungsfolgen zu nennen.

Momentan wird bei der Unfallversicherung unterschieden zwischen der privaten Absicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.

In der gesetzlichen Unfallversicherung, welche Bestandteil der Sozialversicherung ist, sind vor allem Arbeitnehmer, Schüler, Auszubildende und Landwirte versichert. Leistungen werden gezahlt bei Wegeunfällen zur Arbeit oder bei anerkannten Berufskrankheiten. dabei ist allerdings zu beachten, dass bei Unfällen unter Alkoholeinfluss der Versicherungsschutz gefährdet ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit, auch Arztkosten und Lohnersatzleistungen werden bezahlt.

Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt in fast allen Lebenslagen. Aus diesem Grunde ist ein solcher Vertrag für jeden Menschen eien sinnvolle und wichtige Zusatzabsicherung. Zudem geschehen die meisten Unfälle laut Statistik nicht im Beruf sondern zu Hause, in der Freizeit oder beim Hobby.

Die Beitragshöhe zu einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach dem ausgeübten Beruf. Weiterhin spielt im weiten Sinne das Alter sowie das Geschlecht der zu versicherten Person eine Rolle.
Große Leistungsunterschiede sind nach wie vor bei den privaten Unfallversicherungen im Markt vorhanden. Hier lohnt ein Vergleich bei einem Experten.

Unfallversicherung der neuen Generation – VHV mit neuem Unfallprodukt

12. Oktober 2010 Keine Kommentare

Zum 1. April 2010 überraschte die VHV mit einer neuen Unfallversicherung. Diese neue Unfallversicherung wird vom Versicherer VHV als zwei Produktvarianten geboten. Hierbei stellt der Tarif “Klassik-Garant” mit Exklusiv Baustein die überdurchschnittliche Top-Deckung dar.

Neben der am Markt bereits von einigen anderen Versicherern eingeführte Innovationsgarantie – hierbei garantieren Versicherer die
Einhaltung des GDV-Standards aus Dezember 2008 sowie die jüngsten Empfehlungen des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie – weist die neue
Unfallversicherung weitere wesentliche Verbesserungen auf.

  • Versicherungssummen bis zu 1 Mio Euro bei Vollinvalidität möglich
  • Unfallrente bis 2.000 Euro monatlich möglich
  • verbesserte Gliedertaxen – auch bei Organverlust (Niere, Milz)
  • stark erweiterte Infektionsklausel

Optional können die Kunden altersunabhängig den Leistungsumfang durch einen Pflegebaustein ergänzen.
Waren bisher nur erhöhte Kraftanstrengungen versichert, gelten nun auch Eigenbewegungen sehr umfangreich als versichert.

Bei Insektenstiche beginnt die Meldefrist nicht bereits mit dem Insektenstich oder dem Ausbruch der Infektion, sondern
erst mit der schriftlichen Feststellung der durch eine Infektion verursachten Invalidität durch einen Arzt.

Als bislang erster Versicherer verzichtet die VHV im Exklusivbaustein auf eine Anrechnung einer möglichen Mitwirkung von Krankheiten
und Gebrechen. Dies erkauft sich der Kunde bei der VHV jedoch durch eine etwas strengere Gesundheitsprüfung für den Exklusivbaustein.