Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Recht und Rechtsschutz’

Rechtsschutz Versicherung nun auch für Freiberufler und Selbstständige

7. Februar 2012 Keine Kommentare

Auch in 2012 wartet die Roland Rechtsschutz Versicherung mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzhöhe ihre ausschließlich privaten Risiken über die Angebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit gleicht sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer Entwicklung am Rechtsschutzmarkt an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner privater Risiken.

Risiken im Arbeitsleben selbständig Tätiger können wie gewohnt über die Tarife für Gewerbetreibende abgeschlossen werden.

Beratungs-RS bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet

Kunden der ROLAND sind damit auch abgesichert, wenn sie in ihrer Freizeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Versicherungsnehmer dazu von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem ROLAND-Partneranwalt beistehen lassen. Dieser Rechtsvertreter setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Versicherte im eigenen Namen an die gegnerische Partei wegschicken kann.

Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie

Allesamt neu abgeschlossene Rechtsschutz Versicherungen bei der ROLAND Gesellschaft umschließen ab jetzt die Leistungs-Update-Garantie. Folglich werden Policen ab
Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Das gilt verständlicherweise nur, wenn nur Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. In Folge dessen müssen sich Versicherungsnehmer in keinster Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem enorm veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung abgeben.
Sie sparen Zeit, denn die Anpassung muss nicht individuell beantragt werden.

Sonstige Veränderungen auf einen Blick:

1. Das umfangreiche Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird mittlerweile auch für angestellte Ärzte angeboten. Hierdurch kommt auch diese Berufsgruppe in den Vorteil dieses exzellenten Versicherungschutzes.

2. Opferrechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich

Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Tumulten im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Unternehmensrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-Rechtsschutz für Unternehmer mit Angestellten bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Aufwertungen in den Versicherungsbedingungen der Roland Rechtsschutz Versicherung sollte jeder Versicherungsnehmer, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutz Versicherung ist, die Aufwertung seines Versicherungsvertrages prüfen.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

Keine Mietzahlung durch Mieter? – Der Vermieterrechtsschutz hilft!

21. November 2011 Keine Kommentare

Es ist eines der häufigsten Schadenursachen, für das der Vermieter-Rechtsschutz in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

Ein Vermieterrechtsschutz ist dahingehend wichtig, weil das Verhältnis zwischen einem Vermieter und seinen Mietern sich grundlegend von anderen Geschäftsbeziehungen unterscheidet: Denn lt. Verfassung ist eine Wohnung unantastbar. Dadurch sind die Handlungsmöglichkeiten des Vermieters stark eingeschränkt. Auch andere Händler und Dienstleister tragen immer ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin können sie säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung verweigern.

Als Vermieter haben sie nicht einmal dazu das Recht, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiter nutzen. Ohne einen Vermieter Rechtsschutz besteht für private Vermieter die Gefahr, in dieser Situation folgenschwere Fehler zu begehen.

Mit dem Rechtsschutz für Vermieter immer auf der richtigen Seite

Zwingend zu empfehlen ist vorrangig eine fundierte Beratung durch einen qualifizierten Rechtsbeistand. So mancher Vermieter, der über keinen Vermieterrechtsschutz verfügte und daher diese Kosten sparen wollte, hat sich dabei selbst in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht. Die recht nahe liegende Idee, schlichtweg das Türschloss auszutauschen, kann beispielsweise sogar strafrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Als Vermieter ist man mit einem Vermieter-Rechtsschutz immer auf der richtigen Seite. Ihr Anwalt kann Sie dahingehend beraten, welche Inkassomaßnahmen rechtmäßig sind und welche hinsichtlich des besonderen Schutzes der Privatwohnung unberechtigt sind. Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt sämtliche Kosten, wenn nötig auch bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

Vermieterrechtsschutz Angebote vergleichen!

Da die Preise für einen Vermieter-Rechtsschutz im großen Umfang variieren, ist ein genauer Vergleich lohnenswert. Ein Vergleich durch Spezialisten bietet die Gewähr, dass Sie genau die Risiken absichern, die für Sie persönlich relevant sind! Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Vermieterrechtsschutz Vergleich beachtet werden. Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.

Rechtsschutz für Vermieter bei Streit mit Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung

27. Oktober 2011 Keine Kommentare

Günstiger Vermieter Rechtsschutz

Besitzern einer vermieteten Immobilie hilft der Vermieterrechtsschutz vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter vertritt die Interessen des Vermieters überall dort, wo es unvermeidlich ist. So bietet sie beispielsweise einen Kostenschutz bis hin zur Räumungsklage.

Streitpunkt Nebenkosten

Die Betriebskostenabrechnung verursacht häufig Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dass beide Seiten bei den Nebenkosten genau hinschauen, ist verständlich. Im Endeffekt hat die Betriebskostenabrechnung, auch “zweite Miete” genannt, einen hohen Anteil an den gesamten Mietkosten.
Und wirklich ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Oft ist die einzelne Aufstellung der Kosten undeutlich oder die einzelnen Posten unvollständig.
Dennoch ist nicht immer der Mieter im Recht. Wie kann man sich als Vermieter gegen eine mieterfreundliche Rechtsprechung schützen?

Haben Sie einen Vermieterrechtsschutz abgeschlossen, steht Ihnen als Vermieter in allen Mietsstreitigkeiten ein Rechtsbeistand zur Seite.

Die Leistungen in der Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Leider ist es keine Seltenheit, dass sich Vermieter mit sogenannten Mietnomaden bzw. mit Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen, herumschlagen müssen. Hier sind dann viele Vermieter ratlos. Oft ist das rechtliche Vorgehen fast aussichtslos, da es sich um zu kleine Beträge handelt.

Eine Kündigung darf der Vermieter den Mietern erst dann aussprechen, wenn sie mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen im Rückstand sind. In der Zwischenzeit bleibt er auf den Kosten sitzen.

In solchen Fällen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilfreich. Sie übernimmt die Kosten bis hin zur Räumungsklage. Die Versicherungsprämien für den Vermieterrechtsschutz amortisieren sich für den Vermieter rasch. Schon bei einem kurzfristigen Mietsausfall erzielen viele Immobilien schließlich keinen Gewinn mehr. Wer sich dagegen mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichert, hat Planungssicherheit bezüglich der Rentabilität seiner Immobilie.
Es kommt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn Vermieter aufgrund von Eigenbedarf dem Mieter kündigen. Viele Mieter sehen in dieser Kündigung einen Verstoß und klagen daraufhin. In der Regel suchen sie einen Rechtsbeistand auf, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten soll. Bei derartigen Mietstreitigkeiten sollten sich Vermieter unbedingt mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichern, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Vergleichen Sie verschiedene Angebote der Rechtsschutz für Vermieter.

Auf dem Markt gibt es viele Angebote für Vermieterrechtsschutz. Hier ist ein Vergleich lohnenswert.

Tipp: Lassen sie sich von Experten beraten, welche das entsprechende Know-how und auch die Erfahrung besitzen, um die richtige, für Sie geeignete Rechtsschutz für Vermieter zu finden.

Spezialstraf-Rechtsschutz – Fundamentale Erweiterung für die heilberufe Rechtsschutzversicherung

2. August 2011 Keine Kommentare

Die KS Auxilia Rechtsschutz gehört seit vielen Jahren zu den bekannten Assekuradeuren im Rechtsschutz für Ärzte , Mediziner und andere heilberufe. Wichtiger Bestandteil dieser Rechtsschutzversicherung ist der sog. Spezial-Straf-Rechtsschutz. Dieser kann in den von der KS Auxilia gebotenen Tarifen optional eingeschlossen werden, oder ist bereits beitragsfrei mitversichert.
Die Wichtigkeit dieser Vertragserrgänzung dieses Spezialstraf-Rechtsschutzes in die Firmenrechtsschutz für Ärzte soll folgender Schadenfall verdeutlichen.

Straftatbestand Abrechnungsbetrug ?

Im Rahmen seiner ärztlichen Beschäftigung, führte der Versicherungskunde u.a. eine Krebspräventionsuntersuchung durch.
Eine gesetzliche Krankenversicherung war der Meinung, dass die erbrachten Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätten.
Die Krankenkasse hat Strafanzeige erstattet. Es sei der Kasse ein Abrechnungsschaden von mehr als 10.000 Euronen entstanden.

Mit hilfe eines fachlich versierten Anwaltes konnte in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung erreicht werden.
Dem angeklagten Arzt wurde “lediglich” als Erforderlichkeit auferlegt, einen 4-stelligen Geldbetrag an eine Anstalt der Krebsvorbeugung zu bezahlen.
Diese monitäre Auflage ist keine Strafe und es erfolgt kein Vermerk im Bundeszentralregister.

Da der Arzt in seiner Berufs-Rechtsschutzversicherung, welche er bei der Auxilia Rechtsschutz besaß, rechtzeitig den Spezialstraf-Rechtsschutz eingeschlossen hat, wurden die Kosten des Prozesses in höhe von über 7.000 EUR von der Auxilia übernommen.

Anmerkungen zum Kassenarztrecht von der Rechtsschutzversicherung der Auxilia

Das Kassenarztrecht gilt als eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Rechtsanwälte durchdringen. Bei den Abrechnungen geht es oft um hohe Geld-Beträge.
Fehler in der Abrechnung können jedoch viele Auslöser haben. Zum Beispiel: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben in die Abrechungssoftware, Fehler in der Software selbst.
Oder es könnte sich auch um einen absichtlichen Betrugsversuch handeln. Ob es ein (strafloser) Fauxpas war, oder eine echte Straftat, entscheidet sich am Ende nur im Kopf des Beschultigten.
Der Rechtsanwalt spricht hier vom subjektiven Tatbestand. Wollte der Arzt sich einen Vermögensvorteil erschleichen oder nicht?

Weder die Polizei noch die Justiz können die Gedanken des Beschuldigten lesen. Sie schließen aus objektiven Anhaltspunkten und der allgemeinen Lebenserfahrung darauf,
was sich der Beschuldigte bei der Abrechnung wohl gedacht hatte.

Demzufolge ist es enorm bedeutend, dass der Angeklagte von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis in die hauptverhandlung von einem kompetenten Rechtsanwalt begleitet wird.
Unüberlegte Stellungnahmen können geradezu einen bloßen Flüchtigkeitsfehler als Betrug erscheinen lassen. Eine Verurteilung hätte für den Versicherungsnehmer unabsehbare Konsequenzen, die bis zur Entziehung der Lebensgrundlage führen können.

Der Abschluss einer derartigen Rechtsschutz für Ärzte und andere heilberufe ist exklusiv im Internetportal www.vermittleroffice.de möglich.

KategorienRecht und Rechtsschutz Tags:

außergrichtlichen Streitbeilegung – das Kernstück moderner Produkten der Rechtsschutzversicherung

12. Juli 2011 Keine Kommentare

Zum 12. Jan. diesen Jahres beschloss das Parlament einen Gesetzentwurf, der, die einvernehmliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ohne unnötige Gerichtsprozesse stärken soll.

Inzwischen haben viele Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen die Vorteile der außergrichtlichen Streitbeilegung erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutz Versicherungen die Möglichkeit der Mediation. Die Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen sieht hier insbesondere eine Absenkung der in der Vergangenheit stetig gewachsenden Schadenzahlungen.

gemäß Information der Rechtsschutz Versicherung der ARAG – einem der führenden Rechtsschutz Assekurateuren in Deutschland – hat sich das Streitverhalten innerhalb der letzten Jahren grundlegend geändert. Waren früher gerichtliche Verhandlungen zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Versicherungsnehmer die aussergerichtliche Klärung und Konfliktbeilegung an. Vorallem neue Ansätze zur Umgehung der Streit-Esklierung sind gefragt.

Zur Zeit sind die Rechtsschutzbedingungen der Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen derart gestaltet, dass im Falle einer Streitschlichtung,
der Rechtsschutz Assekuradeur dem Rechtsschutzkunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Der Mediator wird dann
beide Parteien entsprechend anhören und weitergehende Lösungswege zur Vermeidung der Zuspitzung der Auseinandersetzung anbieten.

Nicht alle Anbieter von Rechtsschutzpolicen bieten die Mediation, auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht die Entwicklung eindeutig in diese Richtung. Wer mit einem Rechtsschutzabschluss spekuliert, dem bietet sich ein Test der Rechtsschutz Versicherung in jedem Falle an.

Aus meiner Sicht ist es sicher heute noch etwas verfrüht, spezielle Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die
insbesondere ausschließlich auf außergerichtliche Streitbeilegung bauen. Zum Beispiel sei der M-Aktiv – Tarif der DEURAG genannt. Derzeit ist das Angebot an Streitschlichtern, noch nicht ausreichend. Insbesondere im ländlichen Bereichen steckt die Marktabdeckung derartiger Mediationsangebote noch in den Kinderschuhen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies sich im Ergebnis der Ratifizierung des vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesnovelle, schnell ändern kann.

Im Gegensatz zum reinen Mediationsrechtschutz stellt in der jetzigen Situation die außergrichtlichen Streitbeilegung, als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutz Versicherungen eine echte Bereicherung dar.

KategorienRecht und Rechtsschutz Tags:

Höhepunkte in der Versicherung der Auxilia Versicherung

20. Juni 2011 Keine Kommentare

Die Auxilia Rechtsschutzversicherung zeigt wieder einmal ihre Stärke als Rechtsschutzmarke in den aktuellen Verbesserungen ihres Bedingungswerkes.
Ein Test preiswerter Rechtsschutz Versicherungen lohnt in vielen Fällen und helfen oftmals viel Geld zu sparen.

Was ist neu?:

Immer häufiger findet man auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen vor. Bisher waren Streitigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Anlagen nicht versichert gewesen. Zwischenzeitlich versichert auch die Auxilia Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit auf dem eigenen hausdach befindlichen Solarstromanlage stehen, im privaten Bereich beitragsfrei ab.

Rechtsberatung für alle Rechtsschutzfälle

Die Auxilia bietet ihren Kunden eine telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsschutzfällen.

Zwischenzeitlich zählen Anwaltshotlines zum guten Ton einer guten Rechtsschutzversicherung. Dabei ist diese Serviceleistung bei den meisten Versicherern nur auf die versicherten Leistungsarten beschränkt. Die Auxilia läßt hier ihre Kunden nicht im Regen stehen und bietet die Anwaltshotline auch in nicht versicherten und sogar nicht versicherbaren Rechtsschutzfällen an.

Fachlich versierte Juristen geben hierbei den Rechtsschutzkunden schnell hilfestellung und verbinden direkt mit einem Rechtsanwalt.

Wegfall der Selbstbeteiligung

Eine besonders attraktive Regelung ist nun ebenfalls Bestandteil der Vertragsbedingungen der Auxilia. Für jeden Kunden, der ab dem 01.05.2011 seinen Versicherungsvertrag auf die neuen Bedingungen umstellt oder einen Rechtsschutzvertrag neu abschließt, entfällt die Selbstbeteiligung, sofern der Leistungsfall durch eine anwaltliche Erstberatung abgeschlossen wird.

KategorienRecht und Rechtsschutz Tags:

Sorglos Rechtsschutz der Concordia nun auch für Unternehmer

27. Oktober 2010 Keine Kommentare

Ergänzend zum Sorglos Rechtsschutz für Nichtselbständige bietet die Concordia Rechtsschutzversicherung nun auch
für Selbststandige und Firmen einen Sorglos-Rechtsschutz.

Diese Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB besteht aus den Bausteinen

  • Pauschaler Rechtsschutz (Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige)
    unter Einschluss des

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes,
  • Ergänzungs-Rechtsschutz,
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz,
  • VerwaltungsRechtsschutz und Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für alle Versicherungsverträge im Zusammenhang
    mit der selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit

Zusatzleistungen, wie die telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten runden das Tarifangebot der Rechtsschutzversicherung ab.

Der Sorglos-Rechtsschutz fur Selbstständige und Firmen kann für Betriebe bis max. 20 Mitarbeitern angeboten werden
und ist schon ab 279,- erhältlich.

Steigende Prozessraten beim Arbeitsrechtsschutz

12. Oktober 2010 Keine Kommentare

In den letzten Jahren treten häufiger Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Arbeitnehmern auf. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, geht man 2010 von fast 70 000 Streitfälle aus, das sind 20% mehr als im Vorjahr.

Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Berufsrechtsschutz Versicherung immer gut beraten, damit man im
Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt.

Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.

Ein Vergleich der Berufsrechtsschutzversicherung zeigt Ihnen – Versicherungsschutz ist bereits für wenig Geld zu beantragen.

Steueränderungen – Verschenken Sie kein Geld

5. Februar 2009 Keine Kommentare

Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist zum Jahresanfang 2009 umfassend geändert worden.
Kernelemente sind die neue Vermögenssteuerbewertung zu Verkehrswerten, vor allem bei Immobilien und Betriebsvermögen, sowie höhere persönliche Freibeträge. Ehepartner können 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enken 200.000 Euro ohne Angabe an den Fiskus erben.
Oberhalb der persönlichen und anderen Freibeträge steigen die Steuern stufenweise an.

Für das Eigenheim gilt: Ehepartner und Kinder erbenes steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Desweiteren wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt.
Für das dritte Kind steigt das Kindergeld auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Im gleichen Zusammenhang steigt
der Kinderfreibetrag von 3.648 Euro auf 3.864 Euro pro Kind.

Dank der Erhöhung des Kindergeldes ist es vielen Eltern nun auch möglich, eher in eine Kindervorsorge in Form von Kapitalbildung oder Risikoabsicherungen – wie eine Kinderunfallversicherung zu investieren.

Rechtsschutzversicherung in der Pflicht

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Versicherung in der Pflicht

Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

Was war geschehen?
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Quellennachweis: Wochenkurier