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Archiv für die Kategorie ‘Haus und Wohnen’

Gebäudeversicherung – die Lage spitzt sich zu

20. Oktober 2011 Keine Kommentare

Jeder hauseigentümer sollte eine a href=”www.finanz-profit24.de/gebaeudeversicherung.html”>Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder hagel aber auch durch Sturmschäden abgesichert. Und da durch den Klimawechsel die Sturmschäden immer mehr ansteigen, ist diese Versicherung auf jeden Fall lohnenswert.

Steigender Schadentrend

Viele Versicherungen beklagen seit einiger Zeit Verluste im Bereich Gebäudeversicherung. So wird für Schadenaufwendungen und andere Kosten im Durchschnitt mehr Geld ausgegeben als auf der anderen Seite Beiträge eingenommen werden. Für Versicherungen ist dies auf Dauer gesehen nicht haltbar.

Die Zunahme der Schäden entsteht durch Leitungswasser. Der häufige Einbau von wasserführenden Installationen, die Nutzung neuartiger Materialien und Rohrverbindungstechniken sowie die ansteigende Störanfälligkeit des überholten Versicherungsbestandes führten zur Schadeninflation.
Ungünstig kam dazu dass von 1996 bis 2007 so gut wie keine indexbedingten Beitragserhöhungen bestandswirksam wurden, hingegen die Preise für Wartungsarbeiten der „Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen im Wohngebäude“ um 35 % gestiegen sind.

Versicherer steuern gegen

Manche Anbieter haben bereits unbedingt notwendige Gegenmaßnahmen eingeleitet, um dem Defizit entgegenzutreten. Das betrifft insbesondere die Tarif- und Annahmepolitik. Somit ist beim Neuantrag eine ausreichende Beitragshöhe erforderlich, Vertragsabschlüsse unter Tarif sind auf keinen Fall möglich. Ferner sind exakte Angaben zum versicherten Wohngebäude notwendig.

Viele Anbieter von Versicherungen nehmen neue Anträge momentan lediglich zum Tarifbeitrag an. hinsichtlich der vorgenannten Entwicklung sind Rabatte nur noch selten möglich.

Um die Kostensituation auf der Kostenseite wiederzu verbessern, werden seitens der Versicherer Sofortmaßnahmen ergriffen. Durch hinzuziehung der modernen Kommunikationsmedien (Telefon, E-Mail usw.) sollen bspw. Pauschalentschädigungen erzielt und auch Nachverhandlungen zu Kostenvoranschlägen mit dem Versicherungsnehmer direkt geführt werden.

Ohne diese dargelegten unternehmensindividuellen Veränderungen der Versicherungskonditionen wird eine entsprechende Gewinnerwartung für den Markt kaum erreichbar sein.
Folglich ist auch in den nächsten Jahren mit einer drastischen Prämiensteigerung in der Gebäudeversicherung zu rechnen. Vor diesem hintergrund ist eine regelmäßige Analyse des bestehenden Versicherungsumfanges angeraten.
Unabhängige Onlinevergleiche zur hausversicherung bieten hierzu beste Möglichkeiten, schnell und simple einen persönlichen Versicherungscheck durchzuführen. Die Versicherungsexperten helfen gern bei der Beantragung des gewünschten und notwendigen Versicherungsschutzes.

Checken Sie vor Reiseantritt Ihre Versicherungspolicen

25. August 2011 Keine Kommentare

Ferienzeit ist Einbruchzeit

Die Statistiken der Versicherungswirtschaft beweisen, während der großen, bundesweiten Ferienwochen steigt die Anzahl der Einbrüche deutlich nach oben. Es wurden vergangenen Jahres über 120.000 Wohnungseinbrüche verübt. Mit über 6% eine deutlich steigende Tendenz,
gut 40% davon am helllichten Tag. Aber immer noch sind trotz aller Warnungen nur 77% der haushalte dagegen versichert.

Die haftpflichtkasse Darmstadt bietet im Rahmen ihrer hausratversicherung VARIO zudem schnelle hilfe bei der Wiederbeschaffung von gestohlenen Dokumenten.

Vor Antritt einer größeren Urlaubs- können kleinere Vorkehrungen vor bösen Überrasschungen schützen.
So kann es sinnvoll sein, vor einer Reise:

  • hin und wieder den Briefkasten leeren zu lassen
  • Anrufbeantworter nicht mit hinweis auf Urlaub besprechen
  • Wertgegenstände und Dokumente zur Bank bringen
  • Leitungswasser abdrehen
  • Elektrogeräte aus Steckdosen ziehen

Meerestauchen im Urlaub wird immer mehr gemocht . . .

Oft werden demgegenüber die damit in Verbindung stehende
Gefahren insbesondere von weniger erfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht verkannt.

So ist die sog. Caissonkrankheit – eine Taucherkrankheit, wobei sich Gasbläschen auf Grund zu schnelles Auftauchen im Körper bilden – in modernen Unfallpolicen mitversichert. Diese Krankheit kann zu schweren Beeinträchtigungen bis hin zum
Tod der betroffenen Person führen.

In solchen Fällen sind Therapien in einer Dekompressionskammer mitversichert. Die gesetzliche KV trägt i.d.R. in diesem Zusammenhang entstehende Kosten nicht.

Nach der klassischen Unfalldefinition sind derartige Unfallschäden nicht versichert, da Glasbläschen nicht von aussen auf den Körper der versicherten Person einwirken.

Glasversicherung – Ergänzungsschutz für Hausrat- und Gebäudeversicherung

10. Februar 2009 Keine Kommentare

Bei der Glasversicherung sind grundsätzlich drei Produktwelten voneinander zu unterscheiden:
selbstständige Glasversicherungen
sowie Annexverträge zu Wohngebäude- oder
Hausratversicherungen.

Weiter zu unterscheiden sind Verträge zur Gebäude- und solche zur Mobiliarverglasung. Vielfach geht der Leistungsumfang selbstständiger Glasversicherungen weit über den von so genannten Annexverträgen heraus, wobei der Versicherungsort fast immer das versicherte Gebäude und andere zur Wohnung gehörende Räume bezeichnet. Andere Gebäude auf demselben Grundstück wie ein Gewächs- oder Gartenhaus müssen üblicherweise gesondert versichert werden.

Bei Altverträgen ist eine Prüfung jedoch sinnvoll, da Glaskeramik als “behandeltes Glas” zu den sonstiben und damit nicht mitversicherten Sachen zählt.

Nachfolgende Leistungsunterschiede finden sich heute in den Policen der Glasversicherungen:

Bei einigen Anbietern ist das Cerankochfeld und deren Technik mitversichert, sofern ein seperater Ersatz nicht möglich ist. Meist wird bei reiner Beschädigung eines Cerankochfeldes nicht allein die betroffene Platte ausgetauscht, sondern gleich das ganze Feld. Gerade bei älteren Kochfeldern mag ein Teilersatz technisch undurchführbar sein. Hintergrund für diesen Entschluss ist, dass die Technik ja kein Teil der Verglasung ist und insofern ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zum Glasrisiko zählt. Gleiches gilt auch für die Verglasung eines Spiegelschrankes. Wird dieser durch das Entfernen der zerbrochenen Verglasung zwangsweise beschädigt, so sehen einige Versicherer für solche Fälle ausdrücklich Versicherungsschutz vor.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass anders als in der Hausratversicherung, in der Glasversicherung keine Nominalersatz (Geldleistung), sondern ein Naturalersatz erbracht wird.
Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur, wenn ein Einsatz der Verglasung aus Gründen des Einzelfalles für den Versicherer nicht zumutbar wäre. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein bestimmtes Glas erst aus einem fernen Land importiert werden müsste, da vor Ort kein gleichwertiger Ersatz zu beziehen ist.

Kunden sollte dies klargemacht werden, bevor sie auf eigene Faust die versicherte Verglasung austauschen und Ihren Anspruch auf Erstattung verlieren.

Ein Vergleich der Glasversicherungen lohnt durchaus. Neben Preisunterschieden sind vorallem Unterschiede im Versicherungsumfang regelmäßig vorhanden.

Wohnungsbauprämie – Bausparvertrag

16. Januar 2009 Keine Kommentare

Ab 2009 darf die Wohnungsbauprämie nur noch zweckgebunden verwendet werden.

Das heißt: Wer über 25 Jahre alt ist, bekommt diese Prämie nur noch, wenn das Geld nachweislich für eine Wohnung oder ein Haus verwendet wurde. Die neue Regelung gilt nur für Bausparverträge, die ab 2009 Jahr geschlossen werden.

Übrigens: Bausparverträge gelten jeher als besonders sichere Anlage. Besonders im Zusammenhang mit der Finanzkrise ist es ein großer Vorteil, dass die Einlagen und Zinsen in unbegrenzter Höhe abgesichert sind. Diese Verträge werden deshalb sehr oft für Baufinanzierungen verwendet.

Die von den Bausparkassen angebotenen Tarife sind dabei sehr vielfältig. Spezielle Tarife für den Sparer oder die Immobilienfinanzierung.

Eine fachliche Beratung ist hier mindestens genau so wichtig wie in allen anderen Finanzfragen. Denn es gibt einige Fallstricke zu beachten. Außerdem sind die Konditionen der verschiedenen Bauspar-Verträge sehr unterschiedlich.

Beispiele hierfür:
Es gibt Tarife mit Guthabenzinsen zwischen 0,5 und 4 %. Dabei wird noch zwischen Grund-Zins und Bonus-Zins unterschieden.

Die angebotenen Darlehnszinsen liegen effektiv zwischen 2,07 und 6,04 %.

Die Zuteilungszeit kann zwischen 12 und 92 Monaten liegen.

Abschlussgebühren werden in Höhe von 1 – 1,6 % der Bausparsumme erhoben. Bei einigen Tarifen werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder erstattet.

Die Kosten eines Vertrages mit 20.000 € Bausparsumme können zwischen 92 und 404 € betragen.

ES ist daher unerlässlich, sich über den geplanten Verwendungszweck und -zeitpunkt im Klaren zu sein. Hierdurch wird bestimmt, welcher Tarif Ihnen die meisten Vorteile und Möglichkeiten bietet.

Quellennachweis: Auszug – Mit einem Blick 11/2008