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Archiv für die Kategorie ‘Autoversicherung’

Vergleich bietet hohes Sparpotenzial in der Autoversicherung

27. Oktober 2011 Keine Kommentare

Die Auto-Haftpflicht-Versicherung ist eine gesetzlich erforderliche Pflichtversicherung und für jeden Kfz-Halter vorgeschrieben. Ohne Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung geht es in keinster Weise und stellt einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht dar. Bei einem Unfall kommt es zur einer Analyse der Schuldfrage. Ist der Veranwortliche allein schuldig übernimmt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Schadenersatz. Ist sein Unfallgegner mitschuldig, muss er sich eine entsprechende Minderung beim Schadenersatz dulden lassen.

Die Versicherer unterscheiden bei der Kasko-Versicherung zwischen Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung.

Die Teilkaskoversicherung ist in erster Linie für ältere Fahrzeuge mit wenigerem Wiederbeschaffungswert passend. Diese leistet Wiedergutmachung bei Schäden durch Diebstahl, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Glasbruch. Auch bei Beschädigungen und Unfällen durch Haarwild springt die Teilkasko-Versicherung ein. Neuartige Kfz Versicherungen bieten dem Kunden eine sogenannte erweiterte Wildschadensklausel. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz auch auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art erweitert werden.

Entsprechend dem Zustand und Alter des Fahrzeugs kann die Versicherungsprämie durch Auswahl einen entsprechenden Selbstbeteilung je Schadensfall dezimiert werden.

Die Vollkasko-Versicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder wie neue Fahrzeuge. Sie bietet neben dem Schutz der Teilkasko-Versicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug und bei Schäden durch höhere Gewalt umfassenden Versicherungsschutz. Die durch Fremde mutwilligen Beschädigungen des PKWs sind auch mit inbegriffen.

Die Bruttobeitragseinnahme der Versicherungswirtschaft hat sich seit dem Jahr 2004 im Bereich der Kraftfahrtversicherung ständig gesenkt. Erst im Jahre 2010 war wieder mit einem leichten Wachstum der Prämieneinkünfte um 0,5 Prozent zu vermerken. Gegenüber den Vorjahren trotz gewachsener Beitragseinnahmen betrugen sich auf der Schadensseite höhere Aufwendungen.

Das Prämienaufkommen erhöhte sich auf über zwanzig Mrd. € und teilte sich wie folgt auf

  • Kraftfahrzeug-Haftpflicht = 12,1 Mrd. Euro
  • Teilkasko = 1,4 Mrd. Euro
  • Vollkasko = 6,5 Mrd. Euro

Höher werdende Vertragsabschlüsse sind vor allem in der Vollkaskoversicherung zu verbuchen. Die politisch bestimmte Abwrackprämie im Jahre 2010 ist Begründung dafür, dass die Zulassungszahlen für Neufahrzeuge sich erhöht haben.

In der Geschichte haben sich die Versicherer über den Wettstreit einen harten Preiskampf geliefert. Vorrausblickend auf das kommende Jahr ist mit einer Preiserhöhung der Fahrzeugversicherung zurechnen.
In erster Linie betroffen von hohen Preiszunahmen sind Versicherungskunden, welche sich am Anfang ihrer Schadenfreiheitklassen-Entstehung befinden. In diesem Fall lohnt ein jährlicher Versicherungsvergleich >> . Oftmals ist es vorstellbar, bei vergleichbaren Versicherungsschutz, mehrere Hundert Euro einzusparen.

Das sollte man bei einer Autoversicherung beachten

4. Oktober 2011 Keine Kommentare

Einmal im Jahr sollte jeder Besitzer eines Autos überprüfen ob er sein Auto bestmöglich versichert hat. Im Vordergrund steht dabei für viele Autofahrer die höhe des Versicherungsbeitrages.

Die Autoversicherung bietet zwei Möglichkeiten, sein Auto zu versichern, entweder nur mit einer haftpflicht oder zusätzlich mit einer Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung. Alle Autofahrer sollten wenigstens im Grundsatz wissen, was es für Unterschiede zwischen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung gibt und was passieren kann, wenn man für das Kfz nur eine haftpflicht ohne Teilkasko versichert.

In der Kaskoversicherung ist in der Regel festgelegt, dass im Schadensfall nur der Zeitwert ersetzt wird. Die Vollkasko ist daher bei älteren Autos nicht empfehlenswert, denn je älter ein Fahrzeug, desto niedriger der Zeitwert, demzufolge auch die Leistung des Versicherers.

Anders die Teilkaskoversicherung, sie ersetzt wiederum nur gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, wo sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr viel Sinn macht oder zu teuer ist.

Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm, hagel, Blitzschlag, Überschwemmung aber auch Unfälle mit haarwild, Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss. Bei der Teilkaskoversicherung sollte geprüft werden, inwiefern Schäden durch Marderbisse versichert sind. So werden teilweise Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung übernommen.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt ebenso die Schäden durch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch blinde Zerstörungswut.

Welcher Kaskoschutz ist der Richtige?

Ja, denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Vollkaskoversicherung und nicht bei der Teilkasko. In einigen Fällen sind die Prämienunterschiede zwischen der Vollkasko und der Teilkasko spürbar kleiner als man denkt.

Eine Faustregel als Empfehlung ist daher nicht angebracht. Sie könnte jedoch nur sehr grob in etwa lauten:
Eine Vollkaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung ist empfehlenswert für neue Fahrzeuge während der ersten 5 Jahre. Im Einzelfall ist jedoch genau zu prüfen, ob der bereits enthaltene Schadenfreiheitsrabatt nicht doch für die Weiterführung der Kaskoversicherung auch für einen längeren Zeitraum spricht. Beim Kauf eines Autos über Kredit ist in aller Regel eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Steuerliche Folgen bei Unfall mit dem Dienstauto

30. August 2011 Keine Kommentare

hintergrund sind die Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011. Grundsatz der Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist: Kosten eines Verkehrsunfalles zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Dienstwagens, die mit der üblichen Firmenwagen-Besteuerung abgegolten sind. Der Staat fordert Einkommensteuer, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt.

Wenn der Fahrer eines Dienstwagens einen Verkehrsunfall verursacht, hat das weitreichende steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Beschäftigten Eine kleine Unachtsamkeit bzw. ein Fahrfehler und schon hat es “gekracht”. Doch was tun, wenn der Unfall ausgerechnet mit dem Firmenauto passiert ist? Muss jetzt der Beschäftigten den Schaden begleichen?

Der Kostenaufwand infolge eines Unfalles stellen steuerlich einen geldwerten Einkommenes-Vorteil dar

Arbeitgeber stellen in der Regel ihren Angestellten nicht nur einen Dienstwagen, sie übernehmen oft nicht zuletzt auch die Unfallkosten und verzichten auf Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Beschäftigten. Der Fiskus sieht darin einen finanziellen Vorteil für den Mitarbeitern. Die Unfallkosten sind wie zusätzliches Einkommen zu versteuern, unabhängig davon, ob das Führen eines Fahrtenbuches oder die Ein-Prozent-Regelung als Ermittlungsmethode gewählt wurde.

Gemäß Steuerberater Michael Mittmann, werden die Kosten als Einmalbezug der Lohnsteuer unterstellt, was zu beträchtlichen fiskalen Mehrausgaben führen kann

Anders sieht es bei beruflichen Fahrten aus, also im Rahmen eine auswärtige Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ebenso verfährt der Fiskus bei höherer Gewalt oder wenn eine dritte Person den Verkehrsunfall verursacht hat. Vorsicht geboten ist bei Alkohol, denn dann kennt auch bei Dienstfahrten das Finanzamt keine Entschuldigung.

Um die steuerliche Mehrbelastung nach einem Unfall mit dem Firmenauto möglichst gering zu halten, sollten Unternehmer beharrlich auf eine Bagatellregelung achten, denn das Finanzamt verzichtet kulant auf die Versteuerung der Unfallkosten, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 1 – tausend Euro netto übernimmt. Wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, ist die Bagatellregelung in aller Regel zu nutzen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zeitig mit dieser besonderen Thematik bei Firmen-PKW und deren steuerlichen Folgen befassen, um die Gefahren einzugrenzen.

Für weitere Auskünfte, diesen Sachverhalt betreffend ist es empfohlen, seinen persönlichen Steuerberater zu befragen. Dies ist insbesondere in hinblick auf die sich immer wieder ändernde Rechtssprechung angeraten.

Quelle:Auszug AssComapct / Juli 2011

Inhalt der Kfz-Versicherung

17. Oktober 2008 Keine Kommentare
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Nach dem Gesetz ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug abzuschließen. Hierdurch wird sichergestellt, dass  Schadenersatzansprüche des Verkehrsopfers garantiert sind und der Schadensverursacher vor Schadenersatzansprüchen geschützt bleibt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie und weitere mitversicherte Personen, Dritten beim Gebrauch des Fahrzeuges zufügen (z. B. wenn Personen verletzt oder getötet werden; wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden).

Was leistet die Vollkaskoversicherung (VK)?

Die Vollkasko (VK) beinhaltet auch alle Leistungen der Teilkasko (TK) und deckt darüber hinaus selbstverschuldet und von Unbekannten verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug.  So werden z.B. im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungskosten des PKW; im Reparaturfall: Wiederherstellungskosten ersetzt. Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen sind ebenfalls versichert. Viele Leistungen der Vollkasko Versicherung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was leistet die Teilkaskoversicherung (TK)?

Eine weitere Versicherungsparte in der Autoversicherung ist die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt Ihnen die erforderlichen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Kfz.  Zum Beispiel Schäden durch Brand, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Wild.

Was gehört zu den Schutzbriefleistungen?

Der Kfz-Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Vertrages, den es in vielen Varianten gibt. Standartleistungen eines Schutzbriefes sind unter anderem Erstattungen der Kosten für: Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Unterstellen des Kfz, Fahrzeugrücktransport, Mietwagen, Fahrzeugverzollung, -verschrottung, Ersatzteileversand, Übernachtung bei Panne, Hilfe im Todesfall und vieles mehr.

Die Leistung der Schutzbriefversicherung ist an bestimmte Regeln geknüpft. So gilt bei vielen Versicherern eine Leistungspflicht für Mietwagen und Pannenhilfe erst ab einer Entfernung von mind. 50 km vom Wohnort.
Der Leistungsumfang ist üblicherweise beschränkt. Hier hilft eine vorherige Information über den bestehenden Versicherungsschutz.

Was ist eine Werkstattbindung?
Sie verzichten im Schadensfall auf eine freie Wahl der Werkstatt.  Sie überlassen die Wahl der Versicherung. Dieses wird mit Rabatten in der Kaskoversicherung belohnt, oder Sie haben Vorteile wie Abhol- oder Bringservice von und zur Werkstatt, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Deshalb sollte man sich folgendes merken:

Bei der heutigen Tarif- undLeistungsvielfalt ist ein Leistungsvergleich empfehlenswert. Die Höhe des Beitrages bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollte nicht der einzige und entscheidende Faktor sein! Eine Beratung und ein Versicherungsvergleich durch einen unabhängigen Versicherungsmakler sollte in Betracht gezogen werden.
Noch ein Tipp!!!
Ein Wechsel der Versicherung ist meist bis zum 30. November möglich.