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Archiv für die Kategorie ‘Altersvorsorge’

Ohne Gesundheitsprüfung Todesfall-Versicherung abschließen in Bundesrepublik

22. November 2011 Keine Kommentare

„ Der Tod kam überraschenderweise“ oder „Viel zu frühzeitig müssen wir Auf Wiedersehen sagen“ lauten oftmals die Anfangszeilen in den Todesanzeigen, wenn ein Toter jedenfalls in den Augen der Angehörigen unvorhergesehen und viel zu zeitig verstirbt. Da bleibt für die Hinterbliebenen allerdings nur zu hoffen, dass sie den Toten eine würdige Beisetzung bereiten können und diese keinesfalls aus Geldnot zu versagen droht.
Auf diese Weise kommt es keineswegs nicht oft vor, dass Personen überraschenderweise das Zeitliche segnen und die Verwandtschaft einfach kein Geld hatte, ihm eine erhabene Beisetzung zu gewähren. Der Tote wird in diesem Fall im engsten Angehörigenkreis ohne Trauerfeier namenlos beerdigt. Die Nachricht vom Tod erreicht die Bekannten erst mehrere Wochen später, denen demzufolge einen Abschied schon wegen des fehlendes Grabes keineswegs mehr ermöglicht wird.

Wenn der Tote zuvor eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen hätte, wäre das alles wahrscheinlich nicht vorgefallen.. Denn eine solche Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung entschieden hat, kann diese Versicherung bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften abschließen. Da zahlreiche Menschen ihren Verwandten die Organisation der Beerdigung bei Eintritt des eigenen Todes auf keinen Fall aufbürden wollen, bieten auch die Bestatter im Rahmen einer Begräbnisvorsorge eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an.
Die Grundlage einer Sterbegeld-Versicherung steht insofern außer Frage. Kunden sollten sich auf dem Expertenportal informieren und einen Vergleich vornehmen.

Die Sterbegeld-Versicherungen in Bundesrepublik Deutschland

26. Oktober 2011 Keine Kommentare

Als im vergangenen Jahr mein Nebenmann plötzlich verstorben ist, habe sogar ich mich irgendwann näher mit dem Sterben beschäftigt. Hiermit habe ich auf keinen Fall ausschließlich über das Leben danach sinniert, anstatt habe ich mich sogar zusätzlich über die Kosten eines Begräbnis kundig gemacht. Sie erstrecken sich augenblicklich nahe bei 6-Tausend bis 8 Tausend €. Geld, was ich (bisher) keineswegs angespart habe. Wenn ich also augenblicklich den Löffel abgeben würde, sollten meine 2 Töchter diese Summe aufbringen, um für mich eine geachtete Beisetzung zu arrangieren, denn das bis 2004 von den gesetzl. Krankenkassen übernommene Sterbegeld, wurde ersatzlos gestrichen.

Um meine Töchter keinesfalls zu strapazieren, habe ich mich an meinen Versicherungsvertreter gewandt. Der Versicherungsagent hat mich demzufolge über die Entwicklungsmöglichkeiten der Todesfall-Versicherungen unterrichtet. Diese Versicherungen würden bei meinem Tod den vertragliche vereinbarten Preis vergüten, mit der dann mein Begräbnis beglichen werden kann. Anhand solchen Bestattungsversicherungen kann ich dann schon momentan für mein Begräbnis vorbeugen, selbst wenn ich selbstverständlich noch mehrere Jahre leben möchte.

Sogar Sie könnten sich am besten noch jetzt über die Todesfall-Versicherung aufklären, denn mithilfe diesen Versicherungen ist die Bestattungsvorsorge mithilfe wenigen monatlichen Beiträgen möglich. Wie ich gehört habe, können Sie die Sterbegeldversicherungen sogar noch im hohen Alter mit 70-75 Jahren besiegeln. Ich habe eine Todesfall-Versicherung über einen Betrag von 10.000 Euro ausgemacht. Dieses Geld wird bei meinem Lebensende als nächstes an meine älteste Tochter erstattet, die ich hierüber selbstverständlich aufgeklärt habe.

Als mir mein Versicherungsmakler erklärt hat ist es dennoch wichtig, die Eignungen für die Bestattungsvorsorgen vor einem Ergebnis zu vergleichen. Mein Agent ist selbständig und mag so verschiedene Versicherungsgesellschaften in seinen Vergleich einbeziehen. So gibt es wohl Verträge, die eine Überbrückungszeit von bis zu drei Jahren darlegen und innerhalb dieser Dauer nicht leisten. Ich habe mich für einen Vertrag mit einer Wartezeit von nur einem Jahr entschieden, der demzufolge schon in einem kurzen Zeitraum die versprochene Summe auszahlt. Ansonsten können Todesfallversicherungen mit oder ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen war für mich die bessere Entscheidung, da ich in meinen Alter (50 Jahre) bereits einige Vorerkrankungen habe. Ebenso Sie sollten sich für eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung festlegen, denn diese wird von den Versicherungen in der Regel immer angenommen.

Auswirkungen des Garantiezinses in der deutschen Altervorsorge

5. Juli 2011 Keine Kommentare

Mit Wirkung ab 01. Januar 2012 hat der Gesetzgeber den Garantiezins für Produkte der Lebensversicherung auf 1,75 % reduziert.

Dieser niedrigere garantierte Zinssatz gilt für alle Neuverträge, die ab 01.01.2012 abgeschlossen werden. Für Verträge, welche bereits 2011 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der höhere Garantiezins von mindestens 2,25 Prozent.

Auch die laufende Verzinsung neuer und bestehender Versicherungsverträge gerät unter Druck. Für das Geschäftsjahr 2011 haben bereits mehr als die hälfte der Lebensversicherungen ihre Überschüsse reduziert.
Es besteht im Ergebnis dieses niedrigen Garantiezinses die Gefahr, dass die Altersvorsorge für den Versicherungsnehmer uninteressant wird und insgesamt weniger abgeschlossen wird.

Laut Aussage von Experten, stellt die durch die Politik gewollte lange Niedrigzinsphase pures Gift für die Anbieter von Lebensversicherungsprodukten und damit für die Altersvorsorge in Deutschland dar. Überwiegend erbringen die Versicherer ihre Renditen aus Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren. Dementsprechend schwer wiegt die derzeitige Niedrigzinsphase auf der Anleihenseite.
Betroffen sind Produktgeber, die einen großen Bestand an Altverträge besitzen und diese Verträge mit den früheren wesentlich höheren Garantiezinsen erfüllen müssen.

Die Senkung des gesetzlichen Zinses hat direkte Auswirkung auf die Kalkulation der Versicherungsprämien. So müssen sich die
Verbraucher für Neuabschlüsse ab 2012 mit höheren Preisen abfinden. Eine Erhöhung von durchschnittlich 5% wird bereits heute von einigen Anbietern bekannt gegeben. Neben der Lebensversicherung sind von der Änderung des Garantiezinses auch andere Versicherungsarten betroffen. hier sind z.B. zu bennen, die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, die Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Schwere Krankheitenversicherungen.
Wer also den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen anderen Vertragsabschluss bei einer Lebensversicherung vorhaben, sollte noch in 2011 eine entgültige Entscheidung treffen. Bezogen auf die Laufzeit des Vertrages sind schnell mehrere 1000 Euro an Prämienzahlungen zu sparen.

Neben den Folgen der Zinssenkungen haben die Lebensversicherer auch mit weiteren Einschnitten (z.B. Solvency-II-Richtlinien)
zu kämpfen. Es wird sich also in den kommenden Jahren zeigen, welcher Versicherer den erschwerten Rahmenbedingungen Rechnung tragen kann. Jedoch wird schon heute davon ausgegangen, dass in Zukunft ein Teil kleiner und mittelgroßer Lebensversicherer sich aus dem Markt verabschieden werden.

Für den Verbraucher bedeudet dies :
Vor Abschluss eines Vertrages genau prüfen, ob sich nicht ein leistungsfähigerer (Versicherer) findet.”

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private Altersvorsorge – je früher desto günstiger

20. Oktober 2010 Keine Kommentare

Ohne private Altersvorsorge geht es heute nicht mehr – dies sollte inzwischen jedem bewusst sein. Jedoch steht neben der Einsicht und Pflicht zur privaten Altersvorsorge die Frage bei vielen Bürgern: Wovon soll private Altersvorsorge bezahlt werden? Welche finanziellen Mittel stehen
zudem zur Verfügung und was kommt dabei im Endeeffekt raus?

Für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge gibt es zwischenzeitlich viele Wege und Möglichkeiten. Dabei ist es vorallem wichtig, dass der Startschuss so zeitig wie möglich gegeben wird. Bei Erreichen des gleichen Sparzieles muss eine 28jährige Person bereits in etwa den
doppelten monatlichen Aufwand tätigen, als eine 18-jährige Person.

Optimal für die private Altersvorsorge sind RiesterRenten. Bei dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge werden während der berufstätigen Zeit Beiträge in private riesterzertifizierte Sparverträge eingezahlt und der Staat fördert dies durch pauschale Zulagen.

Jedoch sagt das erteilte “Riesterzertifikat” nichts über die Qualität des jeweiligen Produktes aus, Da heißt es nur vergleichen! Die Kapitalerträge bleiben in der Zeit des Ansparens steuerfrei, die ausgezahlte Rente wird jedoch versteuert.

Eine weitere Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge sit die RürupRente. Diese gibt es in zwei Möglichkeiten – entweder man zahlt monatlich einen festen Beitrag oder einmalig am Jahresende, je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Auszahlung der Rente beginnt mit dem 65. Lebensjahr. Besonders attraktiv ist diese Form des Sparens für Unternehmer, da sie hohe Steuervorteile bietet.

Für welche Form des Sparens man sich auch entscheidet, wichtig ist rechtzeitig vorzusorgen, damit man den Ruhestand genießen kann.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

1. Februar 2009 Keine Kommentare

Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit überhaupt und warum kommt der Staat nicht dafür auf?

Grundsätzlich gilt, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Die gravierenden Folgen hier sind, dass zum Bsp. Schüler, Lehrlinge und Studenten, sowie Selbstständige gar keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben und somit im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht durch eine Rentenzahlung abgesichert sind.

Anders, aber auch nicht viel besser sieht es bei Arbeitnehmern aus.
Je nach Schwere der Erwerbsminderung gibt es eine Rente von 34% des letzten Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung bzw. 17% bei teilweiser Erwerbsminderung. Das bedeutet bei einem Nettoeinkommen von 1200 €  im Monat eine Rente von 510 € bzw. von 255 €.
Tatsachen die zeigen, mit welchen enormen finanziellen Einbußen man rechnen muss.
Um das zu verhindern oder zu mildern, sollte man auf eine private Absicherung nicht verzichten.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Wir wollen uns hier jedoch auf die wichtigsten und wesentlichsten Inhalte beschränken, was für alle Varianten gleichermaßen zutrifft.

Wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig im Sinne der privaten Versicherung ist man, wenn man seien derzeitig ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als ein halbes Jahr zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Viele Ursachen, angefangen von Gelenkserkrankeungen, Veränderungen der Wirbelsäule, Unfälle, Erkrankungen der inneren Organe, Diabetes, Krebs bis hin zu Erkrankungen des Nervensystems Bsp. Bourn out Syndrom können zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Wichtig dabei ist, dass man immer von seiner jetzigen Tätigkeit ausgeht und nicht von dem, was man vielleicht früher mal gelernt hat oder welchen Beruf man auch mit dieser Erkrankung noch ausüben könnte.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit, d. h. man kann in keinen anderen Beruf im Leistungsfall vom Versicherer verwiesen werden, ist das Wichtigste, auf das es bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten gilt.

Auf Grund der Rentenreform und der damit verbundenen Erhöhung des Renteneintrittsalters sollten alle Verträge bis zum mindestens 63. Lebensjahr abgeschlossen werden, dem frühest möglichen Zeitpunkt , um in Altersrente zu gehen.

Diese beide Punkte sind enorm wichtig, so sehr, das sie in keinem Vertrag fehlen dürfen.

Und was kostet es?

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem derzeitigen Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die man versichern möchte.
Auch hier gibt es enorme Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bei vergleichbaren Bedingungen.

Deshalb sollten sie mit Hilfe eines Versicherungsmaklers den Angebotsdschungel nach der für sie richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung durch forsten.

Quellennachweis: Mit einem Blick

Abgeltungssteuer bietet Vorteile für das Versicherungsgeschäft

18. Januar 2009 Keine Kommentare

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

Quellennachweis: AssCompact

Lebensversicherungen versteigern: “3… 2… 1… meins”!

9. September 2008 Keine Kommentare

Ob Autos, Radios oder Bücher – jeder von uns kennt die Möglichkeit, dass man über Online-Auktionshäuser Waren kaufen oder verkaufen kann. Warum nicht auch Lebensversicherungen?
Dass Kündigungen einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung für die Versicherten meist kein gutes Geschäft bedeutet, ist eigentlich hinreichend bekannt. Abhilfe bieten kann hier nur der Verkauf über den Zweitmark. Dieser ist zurzeit jedoch noch recht undurchsichtig, wenn es um die Frage geht, wo ein Versicherter den bestmöglichen Preis beim Verkauf erzielen kann. Die seit 2006 erschaffene Versteigerungsplattform www.zweitmarkt-auktion.de, kann hier zu einer einzigartigen Preistransparenz im Zweitmarkt Lebensversicherungen verhelfen.
Der Zweitmarkt Lebensversicherungen ist ein recht junger Markt und Studien belegen, dass erst circa 20% der Bevölkerung wissen, dass sie hier eine clevere Alternative zur klassischen Kündigung einer Lebensversicherung erhalten. Deshalb das Motto: Kündigen war gestern, Heute Versteigern!
Nur renommierte Aufkäufer haben deshalb Zugang zu den anonymisierten Policen und können hier im Rahmen von vor gegebenen Auktion entsprechende Kaufpreisangebote platzieren.
Hier erhält das höchste Angebot den Zuschlag und wird dem Versicherten unverzüglich und unverbindlich zur Verfügung gestellt.
Unverbindlich bedeutet hier, dass der Versicherte das realisierbare Angebot nicht annehmen brauch und bei einer Ablehnung keinerlei Kosten auf ihn zukommen. Diesen wichtigen Aspekt, sollte man immer beachten. Bei einer normalen Auktion, hat man dies nicht und wer den Zuschlag erhält, hat auch die Kosten zu tragen.
Erwähnenswert hierbei ist, dass der durch die Auktion festgestellte Preis meist über dem Rückkaufswert der Lebensversicherungsgesellschaften liegt.
Bei Kündigung der Police gibt es keinen bedingt beitragsfreien Todesfallschutz, jedoch bei einem Auktionsverkauf, bleibt ein bedingt beitragsfreier Todesfallschutz erhalten.

Quelle: Finanzwelt 02.2008