Auswandern und keinen richtigen Auslandsreiseschutz?
Wer auswandern bzw. im Ausland arbeiten wollte, war eine von den Versicherungen sträflich vernachlässigte Randgruppe. Wer Anfang der 90er Jahre eine längere Auslandsreise plante und dafür eine entsprechende Krankenversicherung abschließen wollte, wurde selten fündig.
Doch in der heutigen globalen Welt finden auch diese Absicherungsbedürfnisse immer mehr Beachtung. Inzwischen gibt es einige Anbieter, die hochwertige und auch weltweit gültige Krankenversicherungen anbieten.
Doch trotz der wachsenden Bedeutung des Versicherungsschutzes im Ausland gibt es nach wie vor einige Versorgungslücken, die sich die Auswanderer bzw. im Ausland Erwerbstätigen nicht bewusst sind. So versichern die meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur einen kurzen Zeitraum von 42 bis 56 Tage im Jahr. Wer beruflich im Ausland tätig ist, hat sehr oft gar keinen Versicherungsschutz. Viele sind auch der Meinung, dass man in der EU mit der europäischen Gesundheitskarte abgesichert ist. Das ist ein Irrtum, denn nicht in allen Ländern besteht freie Arztwahl und andererseits begleicht die deutsche gesetzliche Krankenkasse lediglich solche Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde.
Das hat zur Folge, viele Auswanderer bleiben im Aufenthaltsland auf ihren Krankenkosten sitzen. Wer sich länger im Ausland aufhalten möchte, sollte eine dafür spezielle private Krankenversicherung fürs Ausland abschließen. Allerdings beträgt das höchstaufnahmealter oft 65 Jahre.
Die Angebote für eine Auslandskrankenversicherung variieren sehr stark, ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung bzw. in das Bedingungswerk lohnt sich. Es gibt Versicherungen, die nur Grundabsicherung anbieten und einige Behandlungen nicht versichert sind, wie z.B. Behandlungen in der Schwangerschaft oder auch zahnärztliche Behandlungen.
Immer wichtiger dabei wird der Patientenrechtsschutz. Allein in Europa erleiden etwa 15 Millionen Patienten Schäden nach einer medizinischen Fehlbehandlung. Gründe dafür sind zum einen sprachliche Verständigungsprobleme und andererseits sind die medizinischen Standards andere als bei uns.
Erkrankungen vor Reiseantritt
Die meisten Anbieter schließen vor Reisebeginn bekannte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Wer also ständig Medikamente einnehmen muss,dem sollte klar sein, dass vor Reisebeginn vorhersehbare Folgebehandlungen und -medikamente keinesfalls unter den Krankenversicherungsschutz fallen. Unter den Versicherungen gibt es auch solche, die Krankheiten und Gebrechen vom Versicherungsschutz ausschließen, die in den letzten 3 bis 6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich behandelt wurden.