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Steueränderungen – Verschenken Sie kein Geld

5. Februar 2009

Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist zum Jahresanfang 2009 umfassend geändert worden.
Kernelemente sind die neue Vermögenssteuerbewertung zu Verkehrswerten, vor allem bei Immobilien und Betriebsvermögen, sowie höhere persönliche Freibeträge. Ehepartner können 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enken 200.000 Euro ohne Angabe an den Fiskus erben.
Oberhalb der persönlichen und anderen Freibeträge steigen die Steuern stufenweise an.

Für das Eigenheim gilt: Ehepartner und Kinder erbenes steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Desweiteren wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro Kindergeld im Monat gezahlt.
Für das dritte Kind steigt das Kindergeld auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Im gleichen Zusammenhang steigt
der Kinderfreibetrag von 3.648 Euro auf 3.864 Euro pro Kind.

Dank der Erhöhung des Kindergeldes ist es vielen Eltern nun auch möglich, eher in eine Kindervorsorge in Form von Kapitalbildung oder Risikoabsicherungen – wie eine Kinderunfallversicherung zu investieren.

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