Haftpflicht: Schäden versicherter Personen untereinander
Vielfach unversicherter Regress bei Liebenden
Anders als bei Verheirateten können etwa Krankenversicherer bei Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft Schadenersatz für übernommmene Behandlungskosten geltend machen. Hiergegen schützt eine Privathaftpflicht, die auch Regressansprüche Dritter einschließt. Die hierzu angebotenen Tarife sind jedoch höchst unterschiedlich.
Sach- und Vermögensschäden zwischen mehrerenin einem Vertrag mitversicherten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Da Ehepartner auf Grund der meist geltenden besonderen Bedingungen dazu verpflichtet sind, einen bestehenden Versicherungsvertrag auf eine Familientarif umzustellen, gilt dies auch für diese.
Fügen sich Ehepartner gegenseitig Sach-, Personen- oder Vermögensschäden zu, so besteht hier kein Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung. Auch sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen eines Personenschadens ausgeschlossen.
Anders ist die Situation bei in wilder Ehe lebenden Partnern dar. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist bei Personenschäden im Sinne des BGB § 823 ein Regress durch den zuständigen Sozialversicherungsträger möglich.
Dies sind Krankenkassen, Rentenversicherungen, Pflege- und Arbeitslosenversicherer, aber auch Leistungserbringer von Arbeitslosengeld II. Die Regressmöglichkeit bezieht sich nur auf Personenschäden. Allerdings sind diese für gewöhnlich vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgenommen. Einige Anbieter haben entsprechende Klauseln in ihre Bedingungswerke aufgenommen, die eine Mitversicherung eben dieser Regressansprüche einschließen.
Weiter ist zu unterscheiden, wer konkret den Schaden zugefügt hat: der VN einem Mitversicherten oder umgekehrt oder Mitversicherte untereinander.
Wie in jeder Versicherung, gilt auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung: Vergleichen hilft zum Einen Sparen aber auch böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.