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Jagdhaftplichtversicherungen für Jäger und Förster

10. Februar 2009

Jagd-Haftpflichtversicherungen für Jäger, Jagdpächter, Jagdherren (Jagdveranstalter), Förster, Forstbeamte, Forstaufseher, Berufjäger, Jagdaufseher und Falkner

2008 gingen in Deutschland mehr als 350.000 Jäger oder Förster auf die Jagd. Dabei hält jeder Jäger bzw. Förster meist einem oder mehreren Jagdhunde.

Zu den typischen Haftpflichtfällen, die im Rahmen der Jagdausübung regelmäßig verursacht werden, gehören zum Beispiel:
- Ausbüchsen eines Jagdhundes bei der Jagd auf benachbarte Strassen. Folge: Unfall mit mehreren beteiligten Autos.
- versehentliches Auslösen eines Schusses beim Reinigen der Büchse, dadurch Verletzung möglicher Personen.
- Querschläger, der einen der anwesenden Mitjäger verletzt.
- Bei der Jagd überschreitet ein Jäger versehentlich die Grenze seines Jagdreviers. Beim benutzen seiner Waffe kommt es damit zu einem unerlaubten Gebrauch.
In Deutschland ist geregelt: wer auf die Jagd gehen will, muss der zuständigen Jagdbehörde alle ein bis drei Jahre zum 31. März einen neue Versicherungsbestätigung vorlegen. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Mindestabdeckungssumme nach § 17 Bundesjagdgesetz von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden. Jagd- und Versicherungsjahr beginnen stets am 01.04. eines Jahres. Stichtag für die Kündigung ist demnach der 31. Dezember des Vorjahres.

Deshalb sollten sie mit Hilfe eines Versicherungsmaklers den Angebotsdschungel nach der für sie richtigen Absicherung durchforsten.

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