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Archiv für Oktober, 2008

Inhalt der Kfz-Versicherung

17. Oktober 2008 Keine Kommentare
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Nach dem Gesetz ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug abzuschließen. Hierdurch wird sichergestellt, dass  Schadenersatzansprüche des Verkehrsopfers garantiert sind und der Schadensverursacher vor Schadenersatzansprüchen geschützt bleibt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie und weitere mitversicherte Personen, Dritten beim Gebrauch des Fahrzeuges zufügen (z. B. wenn Personen verletzt oder getötet werden; wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden).

Was leistet die Vollkaskoversicherung (VK)?

Die Vollkasko (VK) beinhaltet auch alle Leistungen der Teilkasko (TK) und deckt darüber hinaus selbstverschuldet und von Unbekannten verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug.  So werden z.B. im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungskosten des PKW; im Reparaturfall: Wiederherstellungskosten ersetzt. Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen sind ebenfalls versichert. Viele Leistungen der Vollkasko Versicherung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was leistet die Teilkaskoversicherung (TK)?

Eine weitere Versicherungsparte in der Autoversicherung ist die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt Ihnen die erforderlichen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Kfz.  Zum Beispiel Schäden durch Brand, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Wild.

Was gehört zu den Schutzbriefleistungen?

Der Kfz-Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Vertrages, den es in vielen Varianten gibt. Standartleistungen eines Schutzbriefes sind unter anderem Erstattungen der Kosten für: Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Unterstellen des Kfz, Fahrzeugrücktransport, Mietwagen, Fahrzeugverzollung, -verschrottung, Ersatzteileversand, Übernachtung bei Panne, Hilfe im Todesfall und vieles mehr.

Die Leistung der Schutzbriefversicherung ist an bestimmte Regeln geknüpft. So gilt bei vielen Versicherern eine Leistungspflicht für Mietwagen und Pannenhilfe erst ab einer Entfernung von mind. 50 km vom Wohnort.
Der Leistungsumfang ist üblicherweise beschränkt. Hier hilft eine vorherige Information über den bestehenden Versicherungsschutz.

Was ist eine Werkstattbindung?
Sie verzichten im Schadensfall auf eine freie Wahl der Werkstatt.  Sie überlassen die Wahl der Versicherung. Dieses wird mit Rabatten in der Kaskoversicherung belohnt, oder Sie haben Vorteile wie Abhol- oder Bringservice von und zur Werkstatt, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Deshalb sollte man sich folgendes merken:

Bei der heutigen Tarif- undLeistungsvielfalt ist ein Leistungsvergleich empfehlenswert. Die Höhe des Beitrages bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollte nicht der einzige und entscheidende Faktor sein! Eine Beratung und ein Versicherungsvergleich durch einen unabhängigen Versicherungsmakler sollte in Betracht gezogen werden.
Noch ein Tipp!!!
Ein Wechsel der Versicherung ist meist bis zum 30. November möglich.