Pferdehaftpflichtversicherungen sind für nicht gewerbliche Besitzer von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren eine notwendig wichtige Absicherung.
Zu den typischen Haftpflichtfällen, die von Pferden verursacht werden, gehören zum Beispiel:
- Pferd bricht aus Koppel aus
- Pferd scheut und beißt oder rennt auf eine viel befahrene Straße mit der Folge eines Verkehrsunfalls (hier entstehen dann Personenschaden, Nutzungsausfall für Kfz, Schmerzensgeld, Regressansprüche Sozialversicherungsträger)
- Flurschaden bei Ausritt von Personen mit mangelnder Reiterfahrung oder als Folge von Spring- und Hindernisübungen
- Personenschäden durch Sturz vom Pferd bei einem winterlichen Geländeritt
- Sachschaden am gemieteten Pferdeanhänger oder der Pferdebox durch randalierendes Pferd.
Wer einen Dritten durch ein privat gehaltenes Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, haftet nach dem BGB. Eine Mitschuld des Geschädigten wird jedoch in jedem Einzelfall geprüft. Mögliche finanzielle Forderungen des Geschädigten können mit einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert werden.
Wer etwa ein Pferd von hinten am Schweif zieht, muss sich dann nicht wundern wenn dieses ausschlägt. Hier würde dann auch die Versicherung nicht greifen.
Grundsätzlich ergibt sich bereits bei der auch nur gelegentlichen Benutzung von Pferden die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes.
Hundehaftpflichtversicherung
ist für Besitzer von privat gehaltenen Hunden abzuschließen. Hier gibt es die Selbstsständige Hundehalterhaftpflicht oder in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung.
Nach allgemeinen Schätzungen leben etwa fünf Millionen Hunde in Deutschland.
Zu den typischen Haftpflichtfällen, die mit der Gefährdungshaftung von Hunden im Zusammenhang stehen, gehören neben den normalen Sachschäden durch z.B. kratzende Hunde, vor allem Personenschäden.
Deshalb sollten grundsätzlich auch alle Hundehalter eine Hundehaftpflicht Versicherung haben.